Basiswissen zum Thema Kündigung

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Seminarbeschreibung

Selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann der Arbeitgeber nicht nach Belieben Kündigungen aussprechen. Als Betriebsrat hast du immer ein Mitspracherecht: sei es bei der Anhörung, dem Widerspruch oder sogar vor dem Arbeitsgericht. Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats sind vielfältig und stehen daher im Fokus unseres Seminars „Basiswissen zum Thema Kündigung“. Dieses Seminar bereitet dich optimal auf schnelles und richtiges Handeln bei geplanten Kündigungen vor.

Wir vermitteln dir das nötige Fachwissen, um die rechtlichen Aspekte rund um das Thema Kündigung zu verstehen und effektiv zu handeln. Du lernst, wie du die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer wirkungsvoll vertreten kannst. Unser Seminar bietet praxisnahe Fallbeispiele und bewährte Strategien, um schnell und angemessen zu reagieren.

Nach dem Besuch unseres Seminars wirst du bestens gerüstet sein, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und den betroffenen Kolleginnen und Kollegen wirksam zur Seite zu stehen.

Vorteile & Ziele
  • Sie erhalten das wertvolle praktische Wissen erfahrener Arbeitsrechtler und können so selbst erfolgreich gegen unrechtmäßige Kündigungen angehen.
  • Sie kennen die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates in Kündigungsfragen sowie den Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht.
  • Sie können Ihren Kollegen in einem Prozess kompetent zur Seite stehen, da sie die prozessrelevanten Faktoren genau kennen.
Leistungsbeschreibung
Übersicht der unterschiedlichen Beendigungsmöglichkeiten
  • Aufhebungsvertrag; Arbetslosengeld und Sperrzeit
  • Beendigung von befristeten Arbeitsverhältnissen / Ablauf der Befristung
  • Tod einer Vertragspartei
  • Anfechtung des Arbeitsvertrages
Beendigung durch Kündigung; Kündigungsarten und dessen Voraussetzungen
  • Formale Voraussetzungen jeder Kündigung
  • Außerordentliche / Fristlose Kündigung
  • Ordentliche / Fristgemäße Kündigung
  • Berechnung von Kündigungsfristen
  • Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Personenbedingte Kündigung; Krankheitsbedingte Kündigung
  • Verdachtskündigung
  • Änderungskündigung
  • Druckkündigung
  • Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Der allgemeine Kündigungsschutz
  • Überblick über das Kündigungsschutzgesetz
  • Begriff der Sozialwidrigkeit
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Kündigungsschutzklage
Kündigungsschutz besonderer Arbeitnehmergruppen
  • Betriebsratsmitglieder
  • Schwerbehinderte Menschen
  • Schwangere
  • Eltern in Elternzeit
  • Pflegezeitgesetz
  • Auszubildende
Pflichten im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeugnis; einfaches und qualifiziertes Zeugnis
  • Zwischenzeugnis
  • Zeugnisberichtigungsanspruch
  • Arbeitspapiere
  • Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Beteiligung des Betriebsrats bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Überblick)
  • Anhörung des Betriebsrats
  • Widerspruchsmöglichkeiten
  • Folgen von rechtmäßigen Widersprüchen
  • Besondere Form der Zustimmung durch den Betriebsrat
  • Folgen fehlender Zustimmung
Das arbeitsgerichtliche Verfahren / Besuch des Arbeitsgerichts
  • Übersicht über den Ablauf eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens
  • Instanzenzug
  • Besonderheiten bei Beschlussverfahren
  • Besuch des Arbeitsgerichts und Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung (sofern organisatorisch möglich)
Programmablauf

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter.

Fakten zum Seminar
Dauer:
4 Tage
Seminarkosten:
1. Teilnehmer
1.440,00 €
2. Teilnehmer
1.390,00 €
3. Teilnehmer
1.340,00 €
4. Teilnehmer
1.290,00 €
ab dem 5. Teilnehmer
1.240,00 €
Bild RH2
Downloads und Formulare
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Voraussetzungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Schulungsanspruch

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,
für Mitglieder der Jugend und Auszubildendenvertretung (JAV) - gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

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