Arbeitsrecht – Teil 1

Arbeitsrechtliche Grundlagen für die Arbeit als BR
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Seminarbeschreibung

Als Mitglied des Betriebsrates befindest du dich in einem wahrhaftigen Labyrinth von Fragestellungen aus dem faszinierenden Arbeitsrecht. In dieser herausfordernden Rolle bist du dazu bestimmt, deinen Kollegen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen! Unser einzigartiges Seminar ist speziell darauf ausgerichtet, dir das unentbehrliche Grundwissen des Arbeitsrechts zu vermitteln, das von dir mit Recht erwartet wird.

Unser Ansatz ist es, dieses oft als trocken und komplex wahrgenommene Thema in ein helles und einladendes Licht zu rücken. Wir setzen auf lebendige Fallbeispiele aus dem alltäglichen Arbeitsumfeld, um dir einen bewusst zugänglichen Einstieg zu ermöglichen. Selbst für unerfahrene Betriebsratsneulinge ohne juristischen Hintergrund bieten wir eine rasche und sichere Orientierung im Arbeitsrecht. Egal, ob es um die Wirren von Arbeitsverträgen, Entgeltung oder Haftungsfragen geht, wir vermitteln dir das erforderliche Fachwissen, damit du deine Kollegen mit Seriosität und Klarheit über ihre Rechte und Pflichten aufklären kannst.

Vorteile & Ziele
  • Du bist sicher im Umgang mit Gesetzestexten und weißt, wie man durch das Paragrafen-Labyrinth zu den relevanten Vorschriften findet.
  • Du kannst die arbeitsrechtlichen Fragen Ihrer Kollegen kompetent beantworten.
  • Du verfügst über ein solides Grundwissen im Arbeitsrecht, dass Ihnen die aktive Beratung Ihrer Kollegen ermöglicht.
Seminarinhalte
Die Grundsätze des Arbeitsrechts
  • Die verschiedenen Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht; Normenpyramide
  • Prinzipien des Arbeitsrechts; Günstigkeitsprinzip, Rangprinzip, etc.
  • Kollektives Arbeitsrecht und individuelles Arbeitsrecht
  • Überblick über die wichtigsten Gesetze im Arbeitsrecht
  • Arbeiten mit dem Gesetz
Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
  • Stellenausschreibung
  • Einstellungsgespräch; insbesondere Fragerecht des Arbeitgebers
  • Einstellungsfragebogen
Die unterschiedlichen Beschäftigungsarten
  • Befristung; befristetes und unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Leiharbeiter / Leiharbeitsverhältnis
  • Abgrenzung Dienstvertrag - Werkvertrag
  • Berufsausbildung, Ausbildungsverhältnis
  • Teilzeit, Teilzeitarbeitsverhältnis
  • feringfügiges Beschäftigungsverhältnis
  • Praktikum
Begründung von Arbeitsverhältnissen
  • Formvorschriften des Arbeitsvertrages
  • Nachweisgesetz
  • AGB Kontrolle
  • faktisches Arbeitsverhältnis
  • Ausgestaltungsmöglichkeiten des Arbeitsvertrages; insbesondere Probezeit
Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Pflichten des Arbeitnehmers
Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Was ist Direktionsrecht?
  • Grenzen des Direktionsrechts
  • Verknüpfung zum Kündigungsrecht
Einblick in das Tarifrecht
  • Tarifbindung, Anlehnung an Tarifverträge
  • Tarifvertrag und Tarifvorbehalt
Programmablauf
Seminarablaufplan Bild einfügen
11.11.2025
Start 13:30 Uhr
Ende 17:00 Uhr
12.11.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
13.11.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
14.11.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 13:00 Uhr
Referenten

Jörg

Dr. Jörg Hoffmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht und Mediator in der Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht Recht-Smart in Bochum. Er ist seit mehr als 20 Jahren ...

Fakten zum Seminar
Zeitraum:
11.11.2025 -
14.11.2025
Seminarort:
Seminarnummer:
25-46A-AR1
Preis:
Seminarkosten:
1. Teilnehmer
1.040,00 €
2. Teilnehmer
990,00 €
3. Teilnehmer
940,00 €
4. Teilnehmer
890,00 €
5. Teilnehmer
840,00 €
Hotelkosten

Vollpension / Tag

83,66 €

Einzelzimmer pro Nacht

125,67 €

Frühstück

9,00 €
Downloads und Formulare
aktuell gibt es hier keine Downloads
Voraussetzungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Schulungsanspruch

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,
für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

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