Arbeitsrecht – Teil 5

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Seminarbeschreibung

Immer mehr Arbeitnehmer finden sich in den Fängen von Langzeit- oder Dauererkrankungen wieder, wobei besonders Schwerbehinderte in diesem ungewollten Strudel gefangen sind. In solchen Situationen ist es wichtig, dass der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung wie ein sicherer Hafen agieren, indem sie sowohl vorbeugende Maßnahmen einleiten als auch Unterstützung für diejenigen bieten, die bereits erkrankt sind. Neben der Gesundheit schlägt die Angst um den Arbeitsplatz und die finanzielle Stabilität oft wie ein zweiter Puls. In diesem Kontext wirst du lernen, wie du deinen Kollegen als starker Anker dienen kannst. Von der Fortzahlung des Einkommens bis hin zu den Leistungen der Sozialversicherungsträger: Entdecke das hilfreiche Netzwerk, das Langzeiterkrankten zur Verfügung steht. Tauche ein in das Wissen um wichtige Schritte, die Arbeitsplätze sichern und so Hoffnung in schwierigen Zeiten bieten.

Vorteile & Ziele
  • Du kennst die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sowie des BEM-Verfahrens und kannst erkrankten Kollegen mit Rat und Tat zur Seite stehen und mithelfen, Arbeitsplätze zu sichern.
  • Nach dem Seminar kennst Du die finanziellen Hilfen der Sozialversicherungsträger, die Betroffenen während der Erkrankung zustehen.
  • Bei einer drohenden krankheitsbedingten Kündigung weißt Du genau, was zu tun ist.
Seminarinhalte
Pflichten des Arbeitgebers im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
  • Gefährdungsbeurteilungen unter Beteiligung des BR
  • Gesetzliche Pflicht zur Unterweisung der Arbeitnehmer
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Kontrollen der Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb
Grundzüge des BEM
  • Ziele und Nutzen des BEM
  • Berechnung des Sechs-Wochen-Zeitraums
  • Wann muss ein BEM wiederholt werden?
  • BEM und Datenschutz
  • Beteiligte des BEM
  • Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Ablauf des BEM
BEM und die Auswirkungen auf den Kündigungsschutzprozess
  • Ist das BEM eine Wirksamkeitsvoraussetzung?
  • Folgen eines nicht ordnungsgemäßen BEM
  • Muss das BEM wiederholt werden?
  • Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens bei Kündigungen wegen Krankheit
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Ab wann, wie lange und in welcher Höhe besteht ein Anspruch? Wird bei der Höhe auch Sondervergütung berücksichtigt?
  • Wichtige Sonderfäll: Mehrere Krankheiten in Folge; Fortsetzungserkrankung (mit Unterbrechung)
  • Was ändert sich bei der Entgeltfortzahlung während Kurzarbeit?
  • Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber: Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ja – ärztliche Diagnose nein
  • Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber: Dritthaftung
Leistungen durch die Sozialversicherungsträger: Gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
  • Das Krankengeld: Beginn, Höhe und Leistungsdauer
  • Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsunfähiger in den Betrieb
  • Leistungen der Rentenversicherung samt Erwerbsminderungsrente
  • Vorsicht! Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Rentenantrag
  • Übergangslösung: Arbeitslosengeld trotz bestehendem Arbeitsverhältnis wegen geminderter Leistungsfähigkeit
  • Hilfen bei Berufskrankheit, Arbeits- und Wegeunfall
Personenbedingte Kündigung
  • Anforderungen an eine wirksame Kündigung wegen Krankheit
  • Ultima ratio Prinzip: negative Prognose
  • BAG-Rechtsprechung
  • Besonderer Schutz Schwerbehinderter im Kündigungsfall
  • Beteiligung der SBV: Unterrichtung, Anhörung, Stellungnahme
  • Mögliche rechtliche Schritte gegen die Kündigung
  • Widerspruchsgründe des Betriebsrats
Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte
  • Antragsverfahren beim Inklusionsamt
  • Feststellung des Grads der Behinderung (GdB)
  • Zustimmung des Inklusionsamts, Prüfungsmaßstab
Programmablauf

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter 

10.02.2026
Start 13:30 Uhr
Ende 17:00 Uhr
11.02.2026
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
12.02.2026
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
13.02.2026
Start 09:00 Uhr
Ende 13:00 Uhr
Referenten

Jörg

Dr. Jörg Hoffmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht und Mediator in der Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht Recht-Smart in Bochum. Er ist seit mehr als 20 Jahren ...

Fakten zum Seminar
Zeitraum:
10.02.2026 -
13.02.2026
Seminarort:
Seminarnummer:
26-07A-AR5
Preis:
Seminarkosten:
1. Teilnehmer
1.640,00 €
2. Teilnehmer
1.590,00 €
3. Teilnehmer
1.540,00 €
4. Teilnehmer
1.490,00 €
ab dem 5. Teilnehmer
1.440,00 €
Hotelkosten

Vollpension / Tag

0,00 €
Downloads und Formulare
aktuell gibt es hier keine Downloads
Voraussetzungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Schulungsanspruch

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

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