Auffrischung Arbeitsrecht – Teil 2

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Seminarbeschreibung
Durch die ständige neue Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts sowie die zahlreichen Gesetzesänderungen wird auch das grundlegende Arbeitsrecht kontinuierlich weiterentwickelt. Um im betrieblichen Alltag deine Kolleginnen und Kollegen fundiert in arbeitsrechtlichen Fragestellungen unterstützen zu können, ist es wichtig, deine Grundlagenkenntnisse aufzufrischen. Besonders dann, wenn du schon lange kein Grundlagenseminar mehr besucht hast oder deine Tätigkeit als Betriebsrat unterbrochen war.

Unser Seminar bietet dir genau die Möglichkeit, deine Grundlagenkenntnisse zu aktualisieren. Wir vermitteln dir das neueste Wissen über aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht. Dadurch kannst du sicher und kompetent auf arbeitsrechtliche Fragestellungen reagieren und deine Kolleginnen und Kollegen umfassend informieren.

Unser praxisnaher Ansatz ermöglicht es dir, die Grundlagen des Arbeitsrechts wieder sicher zu beherrschen. Du wirst in der Lage sein, rechtliche Zusammenhänge zu erkennen, Risiken zu minimieren und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.

Mit unserem Seminar frischst du deine Kenntnisse im Arbeitsrecht auf und bist bestens vorbereitet, um deine Rolle als Betriebsrat effektiv auszufüllen und deine Kolleginnen und Kollegen kompetent zu unterstützen.
Vorteile & Ziele
  • Du bist mit den wesentlichen arbeitsrechtlichen Grundlagen vertraut.
  • Du kannst mit Anfragen deiner Kolleginnen und Kollegen handlungssicher und vor allem rechtssicher umgehen.
Seminarinhalte
Arbeitszeit
  • Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung & Arbeitsvertrag
  • Mehrarbeit und Überstunden; Kurzarbeit
  • Teilzeitarbeit
  • vorübergehende Verhinderung z.B. bei Arztbesuchen
Arbeitsentgelt ohne Arbeit
  • Feiertage
  • Betriebsratstätigkeiten
  • Krankheit
  • Urlaub
  • Mutterschutz - Beschäftigungsverbot
Störung im Arbeitsverhältnis
  • Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers
  • allgemeine Haftungsgrundsätze
Urlaub
  • Anspruchsgrundlagen: Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag; aktuelle Rechtsprechung
  • Voraussetzung einer Urlaubsgewährung
  • Sonderformen des Urlaubs; Bildungsurlaub
Mutterschutz und Elternzeit
  • Voraussetzungen; zeitlicher Umfang
  • Verteilung der Elternzeit
  • besonderer Kündigungsschutz
Krankheit des Arbeitnehmers
  • Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers
  • Beschäftigung während bestehender Arbeitsunfähigkeit
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
  • Verjährung
  • Verfall
  • Verwirkung
Qualität der Rechtsquellen: Betriebsvereinbarung
  • Geltungsbereich, Regelungssperre, Nachwirkung
  • Kündigung und vereinbartes Ende einer Betriebsvereinbarung
Tarifvertrag
  • (dynamische) Verwendung in Arbeitsverträgen
  • Nachwirkung und ablösende Regelungen
  • Folgen des Austritts aus dem Arbeitgeberverband 
Programmablauf

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter

25.11.2025
Start 13:30 Uhr
Ende 17:00 Uhr
26.11.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
27.11.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
28.11.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 13:00 Uhr
Referenten

Jörg

Dr. Jörg Hoffmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht und Mediator in der Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht Recht-Smart in Bochum. Er ist seit mehr als 20 Jahren ...

Fakten zum Seminar
Zeitraum:
25.11.2025 -
28.11.2025
Seminarort:
Seminarnummer:
25-48A-AA2
Preis:
Seminarkosten:
1. Teilnehmer
1.490,00 €
2. Teilnehmer
1.440,00 €
3. Teilnehmer
1.390,00 €
4. Teilnehmer
1.340,00 €
ab dem 5. Teilnehmer
1.290,00 €
Hotelkosten

Vollpension / Tag

72,22 €

Einzelzimmer pro Nacht

90,87 €

Frühstück

9,00 €
Downloads und Formulare
aktuell gibt es hier keine Downloads
Voraussetzungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Schulungsanspruch

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich,

für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

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