Auffrischung Arbeitsrecht – Teil 3

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Seminarbeschreibung
Die Tätigkeit als Betriebsrat erfordert fundierte Kenntnisse in zentralen Rechtsbereichen. Aus diesem Grund behandelt dieses Seminar ausgewählte Themen, die in der betrieblichen Praxis eine große Rolle spielen. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Bereichen ist für jeden Betriebsrat unerlässlich. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, da hier oft Unsicherheiten bestehen. Weitere wichtige Inhalte sind die Arbeitnehmerhaftung sowie die komplexe Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Darüber hinaus lernst du Abläufe vor Gericht kennen – ein unverzichtbares Wissen. Im Rahmen eines Besuchs beim Arbeitsgericht werden praktische Erfahrungen gesammelt. Dieses Seminar vermittelt dir das nötige Fachwissen und Einblicke, um deine Aufgaben als Betriebsrat kompetent ausüben zu können.
Vorteile & Ziele
  • Du kennst die rechtlichen Grenzen des Direktionsrechts
  • Nach dem Seminar weißt Du, wann und in welchem Umfang Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden können.
  • Alle rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Rechtsprechungen zum Gesamtthema Urlaub sind Dir vertraut.
  • Dir ist es möglich, Deine Kolleginnen und Kollegen kompetent bei arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zu beraten.
Seminarinhalte
Weisungen des Arbeitgebers – sog. Direktionsrecht
  • Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts kennen
  • Wirksamkeit von Versetzungsklauseln und Folgen für die Sozialauswahl
  • Muss ich rechtswidrige Weisungen befolgen?
  • Zusammenspiel zwischen Direktionsrechtund BetrVG verstehen
Arbeitnehmerhaftung – Haftet der Arbeitnehmer überhaupt gegenüber dem Arbeitgeber?
  • Haftung gegenüber Arbeitgeber, Kollegen und Betriebsfremden
  • Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
  • Fahrlässigkeit oder Vorsatz – auf das Vertreten müssen kommt es an!
  • Umfang der Schadensersatzpflicht / Schadensberechnung, Ermittlung der Haftungsquote
  • Besonderheiten bei der Beweislast
Recht auf Urlaub: Praktische Grundlagen der Urlaubsgewährung
  • Urlaubsanspruch und Berechnung: Wie viel Urlaub steht einem Arbeitnehmer zu?
  • Mitnehmen ins neue Jahr: Ist der Urlaub übertragbar?
  • Ablehnung oder Widerruf des Urlaubs
  • Pflichten des Arbeitgebers bei Urlaubsansprüchen
  • Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
Rechtsprechung von EuGH und BAG: Wann ist der Urlaub weg?
  • Grundlagen: Anspruch auf Urlaubsabgeltung
  • Urlaub und lang andauernde Krankheit
  • Ausschlussfristen im Tarif- und Arbeitsvertrag
  • Terminsache: Verjährung von Urlaubsansprüchen
Arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren: Kollegen kompetent beraten
  • Aufbau der Arbeitsgerichte, Instanzenzug
  • Kostenregel des § 12a ArbGG, Prozesskostenhilfe
  • Klage-, und Rechtsmittelfristen
  • Nutzung der Rechtsantragsstelle
  • Verfahrensabläufe und Prozessstrategie
Programmablauf

 Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter

24.06.2025
Start 13:30 Uhr
Ende 17:00 Uhr
25.06.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
26.06.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
27.06.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 13:00 Uhr
Referenten

Jörg

Dr. Jörg Hoffmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht und Mediator in der Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht Recht-Smart in Bochum. Er ist seit mehr als 20 Jahren ...

Fakten zum Seminar
Zeitraum:
24.06.2025 -
27.06.2025
Seminarort:
Seminarnummer:
25-26A-AA3
Preis:
Seminarkosten:
1. Teilnehmer
1.590,00 €
2. Teilnehmer
1.540,00 €
3. Teilnehmer
1.490,00 €
4. Teilnehmer
1.440,00 €
ab dem 5. Teilnehmer
1.390,00 €
Hotelkosten

Vollpension / Tag

97,35 €

Einzelzimmer pro Nacht

90,79 €

Frühstück

9,00 €
Downloads und Formulare
aktuell gibt es hier keine Downloads
Voraussetzungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Schulungsanspruch
Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich
für Betriebsratsmitglieder, häufig eingesetzte Ersatzmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses – gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung – gem. § 179 Abs. 4 SGB IX,
für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) – gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG, die das hier vermittelte Wissen
für die Erfüllung Ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.
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