Beteiligungsrecht der Betrieblichen Interessensvertreter

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Seminarbeschreibung
Als Betriebsratsmitglied weißt du sicherlich, dass du neben dem rechtlichen Grundlagenwissen auch die Kompetenz brauchst, Sachverhalte zu erschließen und die Rechtslage richtig einzuschätzen. Denn im betrieblichen Alltag gibt es viele Bereiche, in denen das Gesetz Mitbestimmungsrechte vorsieht, die oft übersehen oder nicht vollständig genutzt werden. Um die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich zu vertreten, musst du als Betriebsrat deine Rechte genau kennen und aktiv wahrnehmen.

In unserem Seminar trainierst du an zahlreichen Fallbeispielen, wie du die Beteiligungsrechte, insbesondere im komplexen Bereich der sozialen Angelegenheiten, sachgerecht anwenden und nachhaltig geltend machen kannst. Wir vermitteln dir außerdem vertiefte Kenntnisse in der Aufgabenverteilung und Organisation des Betriebsrats. Damit du deine Interessen auch in Verhandlungssituationen besser durchsetzen kannst, erhältst du zusätzlich die kommunikative Kompetenz für eine erfolgreiche Verhandlungsführung.

Lass uns gemeinsam daran arbeiten, dein Betriebsratswissen zu vertiefen und deine Kompetenzen auszubauen, um die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich zu vertreten! Wir freuen uns darauf, dich bei unserem Seminar begrüßen zu dürfen.
Vorteile & Ziele
  • Vertiefte Kenntnisse über Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG
  • Vertiefte Kenntnisse über Beteiligungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
  • Mitwirkung bei Einstellung und Versetzung
  • Sicherer Umgang mit Kündigungen
  • Einübung der Beteiligungsrechte anhand von Musterformulierungen
Seminarinhalte
Die verschiedenen Arten der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Informationsrechte und allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
  • Initiativ- und Vorschlagsrechte
  • Unterrichtungs- und Beratungsrechte
  • Anhörungsrechte
  • Zustimmungs- bzw. Zustimmungsverweigerungsrechte
  • Mitbestimmungsrechte
Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten § 87 BetrVG
  • Voraussetzungen und Schranken
  • Begriff "soziale Angelegenheiten"
  • Mitbestimmung bei eilbedürftigen Maßnahmen
  • Initiativrecht des Betriebsrats
  • Form der Ausübung, Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
  • Folgen der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts
  • Fragen der betrieblichen Ordnung
  • Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Arbeitsentgelten
  • Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplan und Urlaubsfestsetzung
  • Technische Überwachung
  • Gesundheits- und Unfallschutz
  • Sozialeinrichtungen
  • Betriebliches Vorschlagswesen
Mitbestimmungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
  • Personalplanung und Beschäftigungssicherung
  • Stellenausschreibung
  • Personalfragebogen
  • Beurteilungsgrundsätze
  • Auswahlrichtlinien
  • Berufsausbildung
Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen gemäß § 99 BetrVG
  • Voraussetzungen
  • Einstellung des Arbeitnehmers
  • Übernahme von Leiharbeitnehmern
  • Eingruppierung des Arbeitnehmers
  • Umgruppierung des Arbeitnehmers
  • Versetzung des Arbeitnehmers
  • Unterrichtung des Betriebsrats
  • Rechtsfolgen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Beteiligung
  • Gründe für die Verweigerung der Zustimmung
  • Vorläufige personelle Maßnahmen
  • Zwangsgeld
Mitbestimmung bei Kündigungen gemäß § 102 BetrVG
  • Anwendungsbereich des § 102 BetrVG
  • Anhörungsverfahren
  • Äußerungen und Bedenken
  • Ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrats
  • Rechtsfolgen eines Widerspruchs des Betriebsrats
  • Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers
  • Folgen der unterbliebenen oder fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats
  • Folgen bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
Mitbestimmung bei Kündigungen und Versetzungen gemäß § 103 BetrVG
  • Anwendungsbereich des § 103 BetrVG
  • Voraussetzungen bei Kündigungen
  • Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
  • Folgen der Zustimmungsverweigerung
  • Voraussetzungen bei Versetzungen
  • Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
  • Folgen der Zustimmungsverweigerung
  • Ausnahme: Einverständnis des Arbeitnehmers
Durchsetzung der Beteiligungsrechte
  • Beschlussverfahren
  • Einigungsstelle
  • Das Verfahren nach § 23 BetrVG
Programmablauf

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter

23.09.2025
Start 13:30 Uhr
Ende 17:00 Uhr
24.09.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
25.09.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
26.09.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 13:00 Uhr
Referenten

Jörg

Dr. Jörg Hoffmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht und Mediator in der Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht Recht-Smart in Bochum. Er ist seit mehr als 20 Jahren ...

Fakten zum Seminar
Zeitraum:
23.09.2025 -
26.09.2025
Zur Zeit sind keine weiteren Termine geplant.
Seminarort:
Seminarnummer:
25-39A-BBI
Preis:
Seminarkosten:
1. Teilnehmer
1.440,00 €
2. Teilnehmer
1.390,00 €
ab dem 3. Teilnehmer
1.340,00 €
Hotelkosten

Vollpension / Tag

91,25 €

Einzelzimmer pro Nacht

131,36 €

Frühstück

9,00 €
Downloads und Formulare
aktuell gibt es hier keine Downloads
Voraussetzungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Schulungsanspruch

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

für Betriebsratsmitglieder, häufig eingesetzte Ersatzmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung- gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,
für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

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