Betriebsverfassungsrecht – Teil 3

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Seminarbeschreibung

Das Betriebsverfassungsrecht bietet dir eine klare Orientierung, um aktiv an wichtigen Entscheidungen im Unternehmen mitzuwirken. Hierbei spielen sowohl die wirtschaftlichen Entwicklungen des Unternehmens als auch Themen wie betriebliche Weiterbildung und Mitarbeiterqualifizierung eine zentrale Rolle. Deine Aufgabe als Betriebsrat – die effektive und zukunftsorientierte Vertretung der Arbeitnehmer – hängt davon ab, wie gut du deine Rechte und Möglichkeiten kennst und nutzt.

In diesem Seminar erhältst du einen umfassenden Überblick über die Mitgestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie im Bereich der beruflichen Bildung. Zudem vertiefst du dein Wissen über die Organisation der Betriebsratsarbeit und den Umgang mit Mitarbeiterbeschwerden.

Mit diesem praxisorientierten Wissen wird dir die Umsetzung im Arbeitsalltag deutlich leichter fallen.

Vorteile & Ziele
  • Umsetzung der Mitbestimmungsrechte durch Betriebsvereinbarungen
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte im Beschlussverfahren
  • Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es?
  • Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens
  • Wie funktioniert das Arbeitsgericht?
Seminarinhalte
Sachverständige und Auskunftspersonen für den Betriebsrat
  • Hinzuziehung bei der Durchführung der Betriebsratsaufgaben
  • Nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wann liegt Erforderlichkeit vor?
  • Haftung des Betriebsrats
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz; Gestaltung von Arbeitsschutz, -ablauf und -umgebung
  • Was ist Arbeitsschutz?
  • Gesetzliche Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
  • Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz
  • Sicherheitsbeauftragter
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Gestaltung von Arbeitsplatz, -ablauf und -umgebung
Beschwerden von Arbeitnehmern
  • Ablauf des Beschwerdeverfahrens
  • Tätigkeitsbereich des Betriebsrats
Wirtschaftliche Angelegenheiten
  • Der Wirtschaftsausschuss
  • Voraussetzungen für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses
  • Bestellung des Wirtschaftsausschusses
  • Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
  • Die Sitzung des Wirtschaftsausschusses
  • Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
  • Einsichtsrecht in wirtschaftliche Unterlagen
  • Pflichten des Unternehmers
  • Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
  • Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten
Betriebsänderungen
  • Begriff der Betriebsänderung
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Hinzuziehung eines Beraters
Interessenausgleich und Sozialplan
  • Interessenausgleich
  • Verhandlungen des Betriebsrats
  • Voraussetzungen für einen Sozialplan
  • Inhalt und Wirkung von Sozialplänen
  • Erzwingbarer Sozialplan
  • Nachteilsausgleich
Betriebsübergang (Überblick)
  • Begriffsbestimmung
  • Rechtsfolge eines Betriebsübergangs
  • Widerspruchsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
Programmablauf

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter

24.06.2025
Start 13:30 Uhr
Ende 17:00 Uhr
25.06.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
26.06.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
27.06.2025
Start 09:00 Uhr
Ende 13:00 Uhr
Referenten

Jörg

Dr. Jörg Hoffmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht und Mediator in der Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht Recht-Smart in Bochum. Er ist seit mehr als 20 Jahren ...

Fakten zum Seminar
Zeitraum:
24.06.2025 -
27.06.2025
Seminarort:
Seminarnummer:
25-26A-BR3
Preis:
Seminarkosten:
1. Teilnehmer
1.490,00 €
2. Teilnehmer
1.440,00 €
3. Teilnehmer
1.390,00 €
4. Teilnehmer
1.340,00 €
ab dem 5. Teilnehmer
1.290,00 €
Hotelkosten

Vollpension / Tag

97,35 €

Einzelzimmer pro Nacht

90,79 €

Frühstück

9,00 €
Downloads und Formulare
aktuell gibt es hier keine Downloads
Voraussetzungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Schulungsanspruch

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

für Betriebsratsmitglieder, häufig eingesetzte Ersatzmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses - gem. § 37 Abs. 6BetrVG,
für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

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