Protokoll und Schriftführer

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Seminarbeschreibung
Als Betriebsratsmitglied weißt du, dass bei vielen schriftlichen Vorgängen in der Betriebsratsarbeit nicht nur die formale und inhaltliche Korrektheit entscheidend ist. Auch umfassende Rechtskenntnisse und ein souveräner Schreibstil sind wichtig, um Protokolle, Stellungnahmen, Einsprüche und Entwürfe von Betriebsvereinbarungen überzeugend zu gestalten. Wenn der Betriebsrat hier gegenüber dem Arbeitgeber besonders kompetent auftritt, wird dies die Zusammenarbeit und den Umgang der Parteien miteinander positiv beeinflussen.

In unserem Seminar erlernst du das rechtsverbindliche und überzeugende Formulieren aller Schriftstücke, die an den Arbeitgeber gerichtet sind. Wir zeigen dir, wie du auch anspruchsvolle und ungewöhnliche Formulierungsaufgaben erfolgreich bewältigen kannst und wo du hilfreiche Quellen und Formulierungsbeispiele findest.

Unser Ziel ist es, dich bestmöglich zu unterstützen, damit du als Betriebsrat professionell und überzeugend schreiben kannst. Mit unseren praxisnahen Tipps und Übungen wirst du in der Lage sein, Protokolle, Stellungnahmen, Einsprüche und Entwürfe von Betriebsvereinbarungen souverän und überzeugend zu gestalten.
Vorteile & Ziele
  • Du kannst den Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber rechtssicher und überzeugend gestalten
  • Du kennst die Einsatz- und Leistungsmöglichkeiten von PC-Systemen
  • Du nutzt Textverarbeitung sinnvoll zur Beschleunigung des anfallenden Schriftverkehrs
  • Du kannst Texte und Zahlen professionell aufbereiten und ansprechend präsentieren
Seminarinhalte
Rechtliches Hintergrundwissen für die Schriftführertätigkeit
  • Zeit und Ort von Betriebsratssitzungen
  • Korrekt einladen zur Sitzung 
  • Was muss auf die Tagesordnung?
  • Die wirksame Beschlussfassung
Das Protokoll gem. § 34 BetrVG
  • Gesetzliche Anforderungen an die Sitzungsniederschrift
  • Rechtsfolgen bei Unterlassung
  • Inhaltliche Richtigkeit und Umgang mit Einwänden
  • Einsichtnahme und Aufbewahrung
  • Protokolle bei Ausschusssitzungen und Betriebsversammlungen
Abfassen von Sitzungsniederschriften
  • Verschiedene Protokollarten im Vergleich: Vom Wortprotokoll bis zum Ergebnisprotokoll
  • Mindestanforderungen an eine Sitzungsniederschrift
  • Checkliste für Tagesordnungspunkte
  • Die korrekte Protokollsprache
Praktische Übungen zur Umsetzung der Niederschrift mit Hilfe der Textverarbeitung
  • Überblick zur Textverarbeitung mit MS Word und dessen Programmelementen
  • Praktische Anwendung der Programmelemente (Grund- & aufbauende Elemente)
  • Erstellen individueller Word-Vorlagen für Anwesenheitslisten und Niederschriften
  • Organisationsstruktur von Verzeichnissen und Dateien auf dem Betriebsrat-PC
Erstellung von Text-Vorlagen für Ihre individuelle Betriebsratpraxis
Bitte beachten:
Für dieses Seminar ist ein Laptop erforderlich. 
Solltest Du keinen Laptop zur Verfügung haben, so sprech uns bitte an.
Programmablauf

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie erfahrene Betriebsratspraktiker und PC-Experten

01.09.2026
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
01.09.2026
Start 13:30 Uhr
Ende 17:00 Uhr
02.09.2026
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
03.09.2026
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
04.09.2026
Start 09:00 Uhr
Ende 13:00 Uhr
Referenten

Jörg

Dr. Jörg Hoffmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht und Mediator in der Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht Recht-Smart in Bochum. Er ist seit mehr als 20 Jahren ...

Fakten zum Seminar
Zeitraum:
01.09.2026 -
04.09.2026
Zur Zeit sind keine weiteren Termine geplant.
Seminarort:
Seminarnummer:
26-36A-SFP
Preis:
Seminarkosten:
1. Teilnehmer
1.490,00 €
2. Teilnehmer
1.440,00 €
ab dem 3. Teilnehmer
1.390,00 €
Hotelkosten

Vollpension / Tag

0,00 €

Einzelzimmer pro Nacht

99,00 €
Downloads und Formulare
Die Bedeutung der Sitzungsniederschrift zur Dokumentation der Betriebsratsarbeit
Voraussetzungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Schulungsanspruch

 Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,
für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.
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