Potenzielle Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz sind zahlreich und vielfältig. Der Betriebsrat steht deshalb immer wieder vor der Herausforderung, mögliche Gefährdungsund Belastungsquellen im Betrieb ausfindig zu machen und wirksame Schutz- und Präventionsmaßnahmen dagegen in Stellung zu bringen. Darüber hinaus zwingen einschlägige Gesetzesänderungen, aktuelle Rechtsprechungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie neue DGUV-Vorschriften, DGUV-Regeln, DGUV-Informationen und DGUV-Grundsätze Betriebsräte dazu, sich im Rahmen ihres Mitbestimmungsrechts gemäß §87 (1) Nr. 7 BetrVG nachhaltig weiterzuBilden und aktuell aufzuschauen.
Ohne ein solides Know-how ist diese Aufgabe aber nicht zu bewältigen. Wer sich als Betriebsratsmitglied mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz befasst, benötigt belastbares Wissen über Arbeitsmedizin und -wissenschaft, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des BR.
