Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 finden die regelmäßigen SBV‑Wahlen statt. Hier bekommst du die wichtigsten Infos kompakt: Voraussetzungen, Schritte, Fristen – plus ein praxiserprobtes Musterschreiben, um notwendige Unterlagen bei der Geschäftsleitung anzufordern. Jetzt vorbereiten und rechtssicher starten.

Musterschreiben zum downloaden

Mit diesem Muster kannst du:

  • die Kopie der jährlichen Anzeige/Verzeichnisse nach § 163 SGB IX anfordern,
  • sowie eine Liste der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten zur Wahrnehmung der BR‑Aufgaben (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG i. V. m. § 2 SGB IX) einholen.

Was ist die SBV – und warum ist die Wahl wichtig?

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) vertritt die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie wirkt auf Teilhabe, Barrierefreiheit und Beschäftigungssicherung hin und ist wichtiger Partner von Betriebsrat und Arbeitgeber. Eine gut vorbereitete Wahl stärkt Mitbestimmung, Inklusion und Compliance im Betrieb.
Wahlzeitraum
1. Oktober bis 30. November 2026 (regulär alle vier Jahre)
Wer wählt?
Alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Sinne von § 2 SGB IX
Wer ist wählbar?
Beschäftigte, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (Ausnahmen und Unvereinbarkeiten prüfen).
Zusammenarbeit
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FAQ

Kollegen empfehlen
Wann ist der reguläre Zeitraum für die SBV‑Wahl?
Regelmäßig vom 1. Oktober bis 30. November 2026 (Vierjahresrhythmus).
Schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte im Sinne von § 2 SGB IX.
Vereinfacht oder förmlich – abhängig von der Beschäftigtenzahl und betrieblichen Gegebenheiten.
Der BR überwacht u. a. die Einhaltung arbeitnehmerschützender Gesetze (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) und arbeitet eng mit der SBV zusammen.
Nur zweckgebunden nutzen, Daten minimieren, sichere Übermittlung, Zugriff beschränken.
Nein. Es ist eine Arbeitshilfe und muss an den jeweiligen Betrieb angepasst werden.