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Referenzen unserer Kunden
Hier findest Du einige Referenzen unserer Kunden und Teilnehmer/innen:
Jürgen Stockmann
GBR-Vorsitzender, freigestellter BR-Vorsitzender Ostwestfalen
Tönsmeier Entsorgung, Porta Westfalica
„Die hohe Fachkompetenz der Referenten hilft mir bei der praktischen Umsetzung im Betrieb sehr weiter.“
Stefanie Neuert
RNV Rhein Neckar Verkehr GmbH
„Alle sehr Kompetent und können auch alles wirklich super rüberbringen .“
Detlef Siering
Betriebsratsmitglied
RNV Rhein Neckar Verkehr GmbH
„Man lernt neue Freunde kennen und trifft sich immer wieder“
Elmar Münster
Stellv. Betriebsratsvorsitzender
„Sehr zufriedenstellend und sehr kompetent.“
Frank
Betriebsratsvorsitzender
Recycling-Branche
„Ich fühle mich die letzten Jahre sehr gut betreut. Alles tadellos.“

Arbeitsunfähig heißt nicht automatisch amtsunfähig
Wenn ein krankgeschriebenes Betriebsratsmitglied seine Aufgaben im Gremium wahrnehmen kann, muss es weiter zu Sitzungen eingeladen werden. Ein aktueller Fall

Neu im Betriebsrat? So vermeidest du den Stillstand in den ersten Sitzungen
Ich will nichts falsch machen.“ Dieser Satz fällt in Gremien oft, wenn neue Mitglieder dazukommen. Die Folge: Diskussionen ziehen sich,

Einsichtsrecht des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG: Elektronische Unterlagen, Arbeitszeitdaten und Grenzen der Vorlagepflicht
Als Betriebsrat habt ihr nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG einen klaren Auskunfts- und Einsichtsanspruch: Ihr dürft alle

Keine Privatnutzung des Dienstwagens für Betriebsräte: Was gilt wirklich?
Betriebsrat und Dienstwagen – das klingt für viele Arbeitnehmer nach Komfort und Vorteil. Doch darf ein Betriebsratsmitglied einen Dienstwagen auch

Fortbildungskosten zurückzahlen? Nicht bei mehrdeutigen Vertragsklauseln!
Viele Arbeitgeber fördern die Weiterbildung ihrer Angestellten – oft mit der Bedingung, dass Fortbildungskosten zurückerstattet werden müssen, wenn das Arbeitsverhältnis

Fehlende Bestellung eines Inklusionsbeauftragten – was bedeutet das für schwerbehinderte Arbeitnehmer?
Arbeitgeberpflicht versäumt? Ihre Rechte bei fehlendem Inklusionsbeauftragten Schwerbehinderte Beschäftigte genießen im Betrieb besonderen Schutz. Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Inklusionsbeauftragten zu