Wenn die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten aus gesundheitlichen Gründen abnimmt, gibt es Wege, das Arbeitsverhältnis zunächst aufrechtzuerhalten. Eine Übergangslösung kann eine Alternative zur Erwerbsminderungsrente sein.
Individuelle Lösungen finden
Zusammen mit dem Betriebsarzt sollte der Arbeitgeber prüfen, ob der Arbeitsplatz angepasst werden kann, z.B. durch technische Hilfen, andere Aufgaben oder eine Reduzierung der Arbeitszeit.
Leistungsfähigkeit im Blick behalten
Wichtig ist, die Leistungsfähigkeit des Beschäftigten kontinuierlich zu beobachten. Gegebenenfalls muss nachjustiert werden. Der Betriebsrat kann beratend hinzugezogen werden.
Vorleistung der Rentenversicherung
Bei absehbar dauerhafter Erwerbsminderung sollte auch eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung beantragt werden (§ 33 SGB IX). Diese kann Maßnahmen finanziell fördern.
Absicherung für den Ernstfall
Ist abzusehen, dass die gesundheitlichen Einschränkungen langfristig bestehen bleiben, sollte vorsorglich auch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden.
Fazit:
Mit individuellen Anpassungen kann ein Arbeitsverhältnis zunächst aufrechterhalten werden. Die Leistungsfähigkeit und Absicherung müssen dabei im Blick behalten werden.