Die Wählerliste – So bleibst du auf dem Laufenden
Heute wieder ein spannender Tag als Wahlvorstand!
Seitdem die Wählerliste aushängt, läuft bei uns die Frist: Jeder kann zwei Wochen lang Einspruch einlegen ganz egal, ob man selbst wahlberechtigt ist oder nicht. Wichtig ist, dass der Einspruch schriftlich beim Wahlvorstand eingeht.
Was viele vergessen:
Die Wählerliste ist kein statisches Dokument! Bis zum Tag der Stimmabgabe muss sie laufend berichtigt und ergänzt werden zum Beispiel bei Neueinstellungen oder Kündigungen.
Und: Jeder Einspruch muss vom Wahlvorstand schnell geprüft werden. Die Entscheidung bekommt der Einreichende spätestens am Tag vor der Wahl schriftlich.
Mein Tipp:
Achte unbedingt auf die Fristen und halte alle Änderungen sauber fest. So bleibt die Wahl rechtssicher und niemand wird vergessen!





