Tagebuch eines Betriebsrats Eintrag 7:

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Die Wählerliste – So bleibst du auf dem Laufenden

Heute wieder ein spannender Tag als Wahlvorstand!


Seitdem die Wählerliste aushängt, läuft bei uns die Frist: Jeder kann zwei Wochen lang Einspruch einlegen ganz egal, ob man selbst wahlberechtigt ist oder nicht. Wichtig ist, dass der Einspruch schriftlich beim Wahlvorstand eingeht.

Was viele vergessen:


Die Wählerliste ist kein statisches Dokument! Bis zum Tag der Stimmabgabe muss sie laufend berichtigt und ergänzt werden zum Beispiel bei Neueinstellungen oder Kündigungen.
Und: Jeder Einspruch muss vom Wahlvorstand schnell geprüft werden. Die Entscheidung bekommt der Einreichende spätestens am Tag vor der Wahl schriftlich.

Mein Tipp:
Achte unbedingt auf die Fristen und halte alle Änderungen sauber fest. So bleibt die Wahl rechtssicher und niemand wird vergessen!

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