Nach längerer Krankheit fällt der Wiedereinstieg in den Berufsalltag oft schwer. Hier kann eine stufenweise Wiedereingliederung in den Betrieb helfen, um Beschäftigte Schritt für Schritt an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen.
Gesetzliche Grundlage
Die stufenweise Wiedereingliederung ist in § 74 SGB V geregelt. Die Krankenkasse ist verpflichtet, mit dem Arbeitgeber daran mitzuwirken.
Schrittweise Steigerung
Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten in mehreren Stufen wiederherzustellen. Meist beginnt man mit wenigen Stunden und steigert sich langsam über mehrere Wochen.
Krankengeld wird weitergezahlt
Während der Wiedereingliederung erhält der Beschäftigte weiterhin Krankengeld, da die volle Arbeitsfähigkeit noch nicht wiederhergestellt ist. Er ist also finanziell abgesichert.
Vorteile für alle Beteiligten
Die stufenweise Wiedereingliederung hilft dem Beschäftigten, sich an die Arbeit zu gewöhnen und Überforderungen zu vermeiden. Auch der Arbeitgeber profitiert, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so schneller wieder voll einsetzbar sind.
Fazit:
Die stufenweise Wiedereingliederung nach Krankheit ist eine sinnvolle Maßnahme, um den Genesungsprozess zu fördern und den Neustart zu erleichtern.