Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht

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Seminarbeschreibung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Seine Entscheidungen sind richtungsweisend für alle Arbeitsgerichte und werden oft für die Argumentation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in betrieblichen Fragen herangezogen.

In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen und für die Betriebsratsarbeit relevanten Entscheidungen des BAG. Wir erläutern auch die Tendenzen der BAG-Rechtsprechung und deren konkrete Auswirkungen auf Ihre Betriebsratstätigkeit. Der Besuch einer Gerichtsverhandlung und ein anschließender Austausch über die dort getroffenen Entscheidungen ermöglichen Ihnen einen vertieften Einblick in die Grundsätze der Rechtsprechung und die möglichen Auswirkungen auf die Unternehmen.

Durch die Analyse von BAG-Entscheidungen und praktischen Fallbeispielen lernen Sie, wie Sie die Rechtsprechung des BAG auf Ihre Arbeit als Betriebsrat anwenden können. Sie werden in der Lage sein, Ihre Argumentation auf eine fundierte Grundlage zu stellen und Ihre Interessen kompetent und erfolgreich zu vertreten.

Vorteile & Ziele
  • Du erhältst eine umfassende Aktualisierung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, die für Deine Funktion im Betriebsrat maßgeschneidert ist.
  • Du kennst nicht nur alle relevanten Neu-Entscheidungen des BAG, sondern auch die Zusammenhänge und Entwicklungstendenzen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
  • Du kannst die Auswirkungen neuer BAG-Entscheidungen auf Deine praktische BR-Tätigkeit klar absehen.
Leistungsbeschreibung
Ständig werden neue Entscheidungen getroffen, hinzu kommen neue Gesetze und Verordnungen.

Gesetzesvorhaben und Neuregelungen

·         Welche Gesetze sind neu und was bedeutet dies für die betriebliche Praxis?

·         Über zu erwartende Änderungen frühzeitig Bescheid wissen

Höchstrichterliche Rechtsprechung kennen und einordnen

·         Was hat das BAG zuletzt entschieden und welche Auswirkungen hat das für uns?

Unstimmigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber : Neueste kollektivrechtliche Entscheidungen

Besondere Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder
Wichtig: Welche Kosten muss der Arbeitgeber tragen ?
Fälle zur Mitwirkung und Mitbestimmung
Aktuelle Entwicklungen im Urlaubsrecht
Aktuelle Entwicklung im Beschäftigtendatenschutz
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht

Betriebsratsvergütung und Vergleichsgruppe
Mitbestimmungsrecht bei Vorlage von ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Mitbestimmung bei privater Nutzung von Dienstwägen
Nachholung von innerbetrieblichen Stellenausschreibungen?
Verstoß gegen rechtzeitige Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
Behinderung der Betriebsratsarbeit durch Äußerung auf der Betriebsversammlung
 

Aktuelle Urteile und Beschlüsse für die eigene BR-Arbeit nutzbar machen

·         Tarifvertraglicher Regelungsvorrang

·         Schriftformgebot bei Nebenabrede

·         Ablösende Betriebsvereinbarung

·         Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren

·         Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen

·         Behinderung der Betriebsratsarbeit

·         Mitbestimmung bei Arbeitszeiterfassung

·         Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

·         Stichtagsregelung - Berechnung anteiliger Anspruch - unterjähriges Ausscheiden

 

Aktuelle richtungsweisende Tendenzen, Änderungen und Urteile der Rechtsprechung (Stand 11.04.2024)

Ungleichbehandlung mit konfessionslosen Beschäftigten gerechtfertigt?

·         Ungleichbehandlung mit konfessionslosen Beschäftigten gerechtfertigt?

(BAG, Beschluss vom 1.2.2024, 2 AZR 196/22 (A)

·         Meinungsfreiheiten im beruflichen Kontext unterliegt Grenzen

(BAG, Urteil vom 24.August 2023 Az. 2 AZR 17/23)

·         Einladung von schwerbehinderten Bewerbern

(BAG, Urteil vom 25.1.2024, 8 AZR 318/22)

·         Kein doppelter Urlaubsanspruch nach rechtswidriger Kündigung
BAG, Urteil vom 5. Dezember 2023, Az. 9 AZR 230/22

-       Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

-       Kalenderbezogene Anrechnung in analoger Anwendung

·         Präsenzseminar trotz inhaltsgleichem Webinar erforderlich

(Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 7.2.2024, 7 ABR 8/23)

·         Verfall von Urlaub bei Langzeiterkrankung

(BAG, Urteil vom 31.1.2023, 9 AZR 107/20)

·         Vertragliche Nebenpflicht zur Kenntnisnahme von der Zuteilung des Dienstes

(BAG, Urteil vom 23.8.2023, 5 AZR 349/22)

·         Vermutete Benachteiligung wegen Schwerbehinderung?

(BAG, Urteil vom 14. Juni 2023, Az. 8 AZR 136/22)

·         Betriebsrat hat Recht auf Auskunft zur Schwerbehinderung von Beschäftigten

(BAG, Beschluss vom 9. Mai 2023, Az: 1 ABR 14/22)

·         Befristungsabrede genügt dem Schriftformerfordernis

(BAG, Urteil vom 16. August 2023, Az. 7 AZR 300/22)

·         Unzulässige Befristung mit Sachgrund der Vertretung

(LAG Niedersachsen, Urteil vom 11. Mai 2023, Az: 5 Sa 27/23)

·         Schriftform als Hinweis auf Ende des Arbeitsverhältnisses

BAG, Urteil vom 16. August 2023, Az. 7 AZR 300/22

·         Mitbestimmung bei Smartphone-Verbot am Arbeitsplatz ?

BAG, Beschluss vom 17. Oktober 2023, Az. 1 ABR 24/22

·         Maßregelungsverbot auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses

BAG, Urteil vom 6. Juni 2023, Az. 9 AZR 272/22

·         Krankschreibung für die Dauer der Kündigungsfrist weckt Zweifel

BAG, Urteil vom 18. Oktober 2023, Az. 5 AZR 22/23

·         Kein Verwertungsverbot für Videoaufzeichnungen aus offener Überwachung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Juni 2023, Az. 2 AZR 296/22

·         Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Juni 2023, Az. 5 AZR 335/22

Da es sich bei UPDATE Arbeitsrecht 2024 um dynamische Inhalte handelt, achte bitte auf die Hinweise auf unserer Homepage: www.prodidakt.de
Programmablauf

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter

Fakten zum Seminar
Dauer:
4 Tage
Seminarkosten:
1. Teilnehmer
1.490,00 €
2. Teilnehmer
1.440,00 €
ab dem 3. Teilnehmer
1.390,00 €
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Voraussetzungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Schulungsanspruch

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich,

für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

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