Betriebsverfassungsrecht – Teil 2

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Seminarbeschreibung

Als Betriebsrat bist du wie ein Kapitän auf dem rechtlichen Ozean – du brauchst eine feste rechtliche Grundlage und das Gespür, um Situationen zu analysieren und die Rechtslage treffend zu bewerten. Im Gewirr des betrieblichen Alltags gibt es viele Mitbestimmungsrechte, die leicht übersehen oder nicht voll ausgeschöpft werden – wie versteckte Schätze, die darauf warten, gehoben zu werden. Nur wenn du als Betriebsrat deinen Kompass genau ausrichtest und deine Rechte aktiv nutzt, kannst du die Interessen der Arbeitnehmer effektiv vertreten. In diesem Seminar wirst du auf eine spannende Reise mitgenommen, auf der du anhand zahlreicher praxisnaher Beispiele lernst, wie du die Mitbestimmungsrechte, insbesondere in dem komplexen Dschungel der sozialen Belange, wirkungsvoll anwendest und nachhaltig durchsetzt. Dabei gewinnst du auch ein tieferes Verständnis für die Rollenverteilung und Organisation des Betriebsrats – wie die Crew auf einem Schiff. Um deine Interessen auch in stürmischen Verhandlungen besser durchsetzen zu können, erhältst du zusätzlich eine Ausbildung in Kommunikation für erfolgreiche Verhandlungsführung. So wirst du zum Kapitän deiner eigenen Verhandlungen!

Vorteile & Ziele
  • Vertiefte Kenntnisse über Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG
  • Vertiefte Kenntnisse über Beteiligungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
  • Mitwirkung bei Einstellung und Versetzung
  • Sicherer Umgang mit Kündigungen
  • Einübung der Beteiligungsrechte anhand von Musterformulierungen
Leistungsbeschreibung
Die verschiedenen Arten der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Informationsrechte und allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
  • Initiativ- und Vorschlagsrechte
  • Unterrichtungs- und Beratungsrechte
  • Anhörungsrechte
  • Zustimmungs- bzw. Zustimmungsverweigerungsrechte
  • Mitbestimmungsrechte
Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten § 87 BetrVG
  • Voraussetzungen und Schranken
  • Begriff "soziale Angelegenheiten"
  • Mitbestimmung bei eilbedürftigen Maßnahmen
  • Initiativrecht des Betriebsrats
  • Form der Ausübung, Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
  • Folgen der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts
  • Fragen der betrieblichen Ordnung
  • Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Arbeitsentgelten
  • Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplan und Urlaubsfestsetzung
  • Technische Überwachung
  • Gesundheits- und Unfallschutz
  • Sozialeinrichtungen
  • Betriebliches Vorschlagswesen
Mitbestimmungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
  • Personalplanung und Beschäftigungssicherung
  • Stellenausschreibung
  • Personalfragebogen
  • Beurteilungsgrundsätze
  • Auswahlrichtlinien
  • Berufsausbildung
Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen gemäß § 99 BetrVG
  • Voraussetzungen
  • Einstellung des Arbeitnehmers
  • Übernahme von Leiharbeitnehmern
  • Eingruppierung des Arbeitnehmers
  • Umgruppierung des Arbeitnehmers
  • Versetzung des Arbeitnehmers
  • Unterrichtung des Betriebsrats
  • Rechtsfolgen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Beteiligung
  • Gründe für die Verweigerung der Zustimmung
  • Vorläufige personelle Maßnahmen
  • Zwangsgeld
Mitbestimmung bei Kündigungen gemäß § 102 BetrVG
  • Anwendungsbereich des § 102 BetrVG
  • Anhörungsverfahren
  • Äußerungen und Bedenken
  • Ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrats
  • Rechtsfolgen eines Widerspruchs des Betriebsrats
  • Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers
  • Folgen der unterbliebenen oder fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats
  • Folgen bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
Mitbestimmung bei Kündigungen und Versetzungen gemäß § 103 BetrVG
  • Anwendungsbereich des § 103 BetrVG
  • Voraussetzungen bei Kündigungen
  • Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
  • Folgen der Zustimmungsverweigerung
  • Voraussetzungen bei Versetzungen
  • Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
  • Folgen der Zustimmungsverweigerung
  • Ausnahme: Einverständnis des Arbeitnehmers
Durchsetzung der Beteiligungsrechte
  • Beschlussverfahren
  • Einigungsstelle
  • Das Verfahren nach § 23 BetrVG
Programmablauf

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter

Fakten zum Seminar
Dauer:
4 Tage
Seminarkosten:
1. Teilnehmer
1.440,00 €
2. Teilnehmer
1.390,00 €
3. Teilnehmer
1.340,00 €
4. Teilnehmer
1.290,00 €
ab dem 5. Teilnehmer
1.240,00 €
Bild BR2
Downloads und Formulare
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Voraussetzungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Schulungsanspruch

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

für Betriebsratsmitglieder, häufig eingesetzte Ersatzmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,

für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung- gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,

für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

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