Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) in Kraft und viele Menschen haben noch Fragen dazu. Was regelt die EU DSGVO eigentlich und was hat sich im Vergleich zu vorher geändert? Und was hat der Betriebsrat damit zu tun? Als Betriebsrat stellt sich dir auch die Frage, ob du etwas machen musst und wenn ja, was genau.
In unserem Seminar beantworten wir dir alle diese Fragen Schritt für Schritt, damit du zukünftig bei Datenschutzthemen sicher aufgestellt bist. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und helfen dir dabei, im Rahmen des Seminars dein eigenes Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 EU DSGVO für deine Betriebsratstätigkeiten zu erstellen. Denn auch für den Betriebsrat ist das Erstellen eines Verarbeitungsverzeichnisses eine gesetzliche Verpflichtung, die aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen nicht immer einfach einzuhalten ist.
Wir unterstützen dich dabei, diese Verpflichtung zu erfüllen und zeigen dir, wie du ein Verarbeitungsverzeichnis erstellst, das den Anforderungen der EU DSGVO entspricht. So kannst du sicherstellen, dass deine Betriebsratstätigkeiten datenschutzkonform sind und du deine Arbeit als Betriebsrat effektiv ausführen kannst.
Lass uns gemeinsam daran arbeiten, dass du ein solides Verständnis der EU DSGVO hast und deine Verpflichtungen als Betriebsrat erfüllst. So kannst du sicherstellen, dass dein Unternehmen datenschutzkonform agiert und du deine Arbeit als Betriebsrat optimal ausführen kannst.