Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Gremium, das sich aus Vertretern des Betriebsrats, der Geschäftsleitung, des Betriebsarztes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den Sicherheitsbeauftragten zusammensetzt. Er tagt mindestens viermal im Jahr und hat die Aufgabe, den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb voranzubringen.
Der ASA muss dabei die umfassenden Herausforderungen im modernen Arbeitsschutz beachten und in Absprache mit dem Betriebsrat die Umsetzung des Arbeitsschutzes durchsetzen und überwachen. Die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn im Betrieb mindestens 20 Beschäftigte tätig sind.
In unserem Seminar vermitteln wir praxisnahes Wissen zum Thema Arbeitsschutz und zeigen dir als Mitglied des Betriebsrats, wie du im ASA aktiv mitwirken und die Interessen der Belegschaft vertreten kannst. Unser Ziel ist es, dich dabei zu unterstützen, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung im Betrieb zu schaffen.
