Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2

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Seminarbeschreibung

Potenzielle Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz sind zahlreich und vielfältig. Der Betriebsrat steht deshalb immer wieder vor der Herausforderung, mögliche Gefährdungsund Belastungsquellen im Betrieb ausfindig zu machen und wirksame Schutz- und Präventionsmaßnahmen dagegen in Stellung zu bringen. Darüber hinaus zwingen einschlägige Gesetzesänderungen, aktuelle Rechtsprechungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie neue DGUV-Vorschriften, DGUV-Regeln, DGUV-Informationen und DGUV-Grundsätze Betriebsräte dazu, sich im Rahmen ihres Mitbestimmungsrechts gemäß §87 (1) Nr. 7 BetrVG nachhaltig weiterzuBilden und aktuell aufzuschauen.
Ohne ein solides Know-how ist diese Aufgabe aber nicht zu bewältigen. Wer sich als Betriebsratsmitglied mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz befasst, benötigt belastbares Wissen über Arbeitsmedizin und -wissenschaft, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des BR.

Vorteile & Ziele
  • Du hast einen zuverlässigen Überblick über die arbeitsmedizinischen, arbeitspsychologischen und arbeitsrechtlichen Grundlagen.
  • Du bist über sämtliche Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR, in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz, im Bilde.
  • Du erkennst Gefährdungen und Belastungen an allen Arbeitsplätzen – egal, ob im Büro oder in der Produktion
Seminarinhalte
Aktuelle Entwicklungen der Arbeitswelt und Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wandel der Arbeitswelt und Entwicklung der Arbeitsbelastungen
• Daten, Fakten, Zahlen
• Ursachen für Krankenstände, demographische Entwicklung, Präsentismus
• Spezielle Belastungen am Arbeitsplatz
• Neue Arbeitsformen: Flexibilitätsund Mobilitätsanforderungen

Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Definitionen und Begrifflichkeiten
• Akteure, Partner und Organisation
• Allgemeine Zielsetzungen vor der aktuellen Trendwende

Rechtliche Grundlagen

Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Betriebsverfassungsgesetz
• Arbeitsschutzgesetz
• Regelungen der Unfallversicherungsträger
• Weitere spezifische Regelungen

Beteiligungsrechte des Betriebsrats
• Mitbestimmungsrechte nach §§ 87 Abs. 1 und 91 BetrVG
• Informations- und Mitwirkungsrechte (§§ 80, 89, 90 BetrVG)
• Betriebsinterne Arbeitsschutzorganisation
• Beteiligung bei der Bestellung von

Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten Arbeitsschutzgesetz und Handlungsmöglichkeiten des BR
• Handlungspflichten des Arbeitgebers
• Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
• Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb
• Arbeitsplatzanalyse und Gefährdungsbeurteilung
• Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen

Weitere wichtige Arbeitsschutzbestimmungen, u. a.  Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung,
Regelungen zum Nichtraucher- und Lärmschutz, Mutterschutzgesetz, Inhalte, Nutzen

Kommunikation im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Argumentationshilfen gegenüber dem Arbeitgeber

Öffentlichkeitsarbeit zum Thema und Aufstellung im Gremium

Rekrutierung von Akteuren in der Belegschaft

Projektmanagement
Programmablauf
24.08.2027
Start 13:30 Uhr
Ende 17:00 Uhr
25.08.2027
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
26.08.2027
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
27.08.2027
Start 09:00 Uhr
Ende 13:00 Uhr
Referenten
Praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter.
Fakten zum Seminar
Zeitraum:
24.08.2027 -
27.08.2027
Zur Zeit sind keine weiteren Termine geplant.
Seminarort:
Seminarnummer:
27-34A-AG2
Preis:
Seminarkosten:
1. Teilnehmer
1.590,00 €
2. Teilnehmer
1.540,00 €
ab dem 3. Teilnehmer
1.490,00 €
Hotelkosten

Preis pro Nacht

124,00 €

Vollpension

33,00 €
107,00 €

Tagesgast/Halbpension

74,00 €
Downloads und Formulare
Voraussetzungen
Bei dieser Veranstaltung sind Vorkenntnisse aus dem Seminar "Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1" empfehlenswert.
Schulungsanspruch

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

für Betriebsratsmitglieder, häufig eingesetzte Ersatzmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses – gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung –gem. § 179 Abs. 4 SGB IX,
für Mitglieder der Jugend- und AuszuBildendenvertretung (JAV) – gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG, die das hier vermittelte Wissen

für die Erfüllung Ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

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