Betriebliches Eingeliederungsmanagement

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Seminarbeschreibung

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich vorgeschrieben und soll erkrankte Arbeitnehmer bei der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung ihrer Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit unterstützen. Trotzdem sind viele Aspekte des BEM noch unklar.

Als Betriebsrat ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen des BEM zu verstehen und praktische Ausgestaltungsmöglichkeiten zu finden, die individuell auf den Betroffenen und seine Rolle im Betrieb abgestimmt sind. Wir möchten dir dabei helfen und bieten ein Seminar an, das sich auf die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung des BEM konzentriert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Seminars ist die Gesprächsführung im BEM. Da die Einwilligung des Erkrankten entscheidend für den Erfolg des BEM ist, werden in praktischen Übungen wirksame Methoden vermittelt, um im Erstgespräch Ängste abzubauen und einen umfassenden Informationsstand aufzubauen. Zusammen können wir dazu beitragen, dass das BEM im Betrieb erfolgreich angewendet wird und erkrankte Arbeitnehmer bestmöglich unterstützt werden.

Vorteile & Ziele
  • Du kennst sämtliche Beteiligungsrechte beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Du kannst auch die potentiellen Konsequenzen aufzeigen, die eine Nichteinführung des BEM zur Folge hätte
  • Du bist umfassend über die Ernennung, die Funktion und die Aufgaben des BEM-Beauftragten informiert
  • Du bist fit in Sachen Gesprächführung und kannst betroffene Kollegen einfühlsam und kompetent beraten
Seminarinhalte
Rechtliche und Begriffliche Grundlagen
  • Was ist BEM? Definition und Zielsetzungen
  • Beschäftigung und Arbeitsunfähigkeit - Klärung der Begrifflichkeiten
  • Zustimmung des Arbeitnehmers zum BEM
  • Beteiligte Stellen innerhalb und außerhalb des Unterlnehmens
  • Die Auswirkungen einer Nichteinführung auf den Kündigungsschutz
Beteiligungsrechte des Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung
  • Klärungs-, Unterrichtungs- und Überwa- chungsrechte nach § 84 Abs. 2 SGB IX
  • Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG
Vorbereitende Maßnahmen
  • Beschafung erforderlicher Informationen
  • Festlegung von Prozess- bzw. Verfahrensabläufen
  • Präventionsmaßnahmen auf betrieblicher Ebene
Durchführungsmaßnahmen
  • Innerbetriebliche Maßnahmen
  • Außerbetriebliche Maßnahmeno der Rehabilitationsträger,o des Integrationsamtes,o der Integrationsfachdienste
  • Hinzuziehung von gemeinsamen Servicestellen
BEM erfordert eine offene und Konstruktive Gesprächsführung
  • Das Erstgespräch mit dem Betroffenen führen
  • Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas
  • Das Erstgespräch strukturieren
  • Eigenschaften und Grenzen verantwortungsvoller Beratung
Programmablauf
21.09.2027
Start 13:30 Uhr
Ende 17:00 Uhr
22.09.2027
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
23.09.2027
Start 09:00 Uhr
Ende 17:00 Uhr
24.09.2027
Start 09:00 Uhr
Ende 13:00 Uhr
Referenten
Praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter.
Fakten zum Seminar
Zeitraum:
21.09.2027 -
24.09.2027
Zur Zeit sind keine weiteren Termine geplant.
Seminarort:
Seminarnummer:
27-38A-BEM
Preis:
Seminarkosten:
1. Teilnehmer
1.490,00 €
2. Teilnehmer
1.440,00 €
ab dem 3. Teilnehmer
1.390,00 €
Hotelkosten

Tagesgast/Halbpension

0,00 €
Downloads und Formulare
Voraussetzungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Schulungsanspruch

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

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