Wahlvorstandssitzungen: So führst du sie sicher und digital durch

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Wahlvorstandssitzungen

Als Wahlvorstand bist du für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl verantwortlich. Grundsätzlich finden Sitzungen und Beschlussfassungen des Wahlvorstands in Präsenz statt. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du aber auch auf Video- oder Telefonkonferenzen zurückgreifen. Hier erfährst du, wann und wie das möglich ist – und worauf du achten musst.

Wann sind digitale Sitzungen erlaubt?

 Du darfst Video- und Telefonkonferenzen nur für nicht öffentliche Sitzungen des Wahlvorstands nutzen. Bei einer Wahlversammlung, der Prüfung von Vorschlagslisten oder einem Losverfahren ist immer eine Präsenzsitzung vorgeschrieben.

Vertraulichkeit und Datenschutz

 Auch bei digitalen Sitzungen muss sichergestellt sein, dass keine unbefugten Dritten zuhören oder mitlesen können. Nutze nur die vom Arbeitgeber bereitgestellten, datenschutzkonformen Systeme und halte dich an die DSGVO. Während der Sitzung darf nicht aufgezeichnet werden. Außerdem muss jede Teilnahme an einer digitalen Sitzung schriftlich bestätigt und zur Sitzungsniederschrift genommen werden.

Soziale Medien sind tabu

 Für die interne Kommunikation des Wahlvorstands sind soziale Medien wie WhatsApp oder Facebook nicht erlaubt. Nutze ausschließlich betriebliche Kommunikationsmittel für Bekanntmachungen und Abstimmungen.

Technische Ausstattung

 Stellt dir der Arbeitgeber nicht die nötige Technik (z.B. Laptop, Software) zur Verfügung, fordere sie an. Achte dabei auf Barrierefreiheit und Datenschutz.

Beschlussfassung nicht vergessen

 Eine digitale Teilnahme an Sitzungen ist nur möglich, wenn der Wahlvorstand dies vorher offiziell beschlossen hat. Dieser Beschluss sollte frühzeitig – am besten direkt in der ersten Sitzung – gefasst werden.

Fazit:

 Ob du als Wahlvorstand digitale Sitzungen nutzt, entscheidest du selbst. Der Arbeitgeber hat kein Mitspracherecht, muss dir aber die notwendige Technik sowie eventuell entstehende Reisekosten für Präsenzsitzungen erstatten.

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