Arbeitszeiterfassung für Betriebsräte: Neue Rechte durch das LAG Düsseldorf

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Betriebsratsarbeit ist ein Ehrenamt – aber keinesfalls unvergütet. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf mit seinem Urteil vom 27.03.2025 (Az.: 11 SLa 594/24) deutlich hervorgehoben und die Rechte von Betriebsratsmitgliedern bei der Arbeitszeiterfassung gestärkt.

Keine Kappungsgrenzen für Betriebsratsarbeit

Viele Unternehmen vereinbaren sogenannte Kappungsgrenzen oder Arbeitszeitkorridore, um den Umfang der zu erfassenden Arbeitszeit zu begrenzen. Laut LAG Düsseldorf gilt:
Solche Grenzen finden auf Betriebsratsmitglieder keine Anwendung.
Alle Zeiten, die für die Betriebsratstätigkeit – auch außerhalb der regulären Arbeitszeit – aufgewendet werden, müssen vollständig und ohne Kürzungen dokumentiert werden.

§ 37 Abs. 3 BetrVG: Volle Vergütung für Betriebsratstätigkeit

Das Gericht stellt klar: Für Betriebsratstätigkeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit ist ausschließlich § 37 Abs. 3 BetrVG maßgeblich. Jede außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit ist zu vergüten, Kürzungen durch den Arbeitgeber sind unzulässig.

Das stärkt die Unabhängigkeit der Betriebsratsarbeit und schützt vor unerlaubten Eingriffen des Arbeitgebers.

Praktische Empfehlungen für Betriebsratsmitglieder

  • Bestehen Sie auf eine vollständige Zeiterfassung Ihrer Betriebsratstätigkeiten – ohne Abzüge und unabhängig von betrieblichen Kappungsgrenzen.
  • Führen Sie parallel eigene Aufzeichnungen über Ihre Betriebsratstätigkeit. Nur so können Sie im Streitfall belegen, wann und in welchem Umfang Sie Betriebsratsarbeit geleistet haben.
  • Wehren Sie sich gegen verweigerte Zeiterfassung: Sollte der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Erfassung ablehnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Fazit

Das Urteil des LAG Düsseldorf ist ein wichtiger Schritt für die Stärkung der Rechte von Betriebsräten. Betriebsratsarbeit muss vollständig erfasst und vergütet werden – unabhängig von betrieblichen Arbeitszeitregelungen.


Du hast Fragen zur Arbeitszeiterfassung im Betriebsrat oder benötigst Unterstützung bei der Durchsetzung deiner Rechte?
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