In manchen Fällen sind Arbeitgeber daran interessiert, dass Beschäftigte freiwillig auf arbeitsvertragliche Ansprüche verzichten. Doch das ist nicht immer so einfach möglich.
Beispiele für gewünschte Verzichte
- Abbau von Überstunden ohne Ausgleich
- Verzicht auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Senkung des Gehalts
- Längere Arbeitszeit ohne Lohnausgleich
Rechtliche Zulässigkeit prüfen
Einen Verzicht muss der Arbeitnehmer nicht einfach akzeptieren. Verzichtserklärungen dürfen die empfohlenen Tarifverträge nicht unterlaufen (Günstigkeitsprinzip). Auch bereits erarbeitete Ansprüche können meist nicht einfach rückwirkend gestrichen werden.
Freiwilliger Änderungsvertrag
Rechtlich zulässig ist es aber, wenn Arbeitnehmer einem Verzicht zustimmen und der Arbeitgeber im Gegenzug eine Gegenleistung anbietet, etwa:
- Weiterbeschäftigungszusage bei Jobabbau
- Zusicherung von Weiterbildungen
- Gewährung zusätzlicher Freizeit
Fazit:
Ob ein Verzicht auf arbeitsvertragliche Ansprüche rechtlich möglich ist, sollte man genau prüfen lassen, bevor man vorschnell zustimmt. Oft lässt sich auch ein für beide Seiten fairen Kompromiss finden.