Wenn die Tariflöhne steigen, profitieren Arbeitnehmer davon normalerweise durch eine höhere Vergütung. Aber dürfen Arbeitgeber fest vereinbarte Arbeitsvertragsleistungen gegen die Tariferhöhung verrechnen?
Beispiel: Tarif steigt um 3%, Arbeitgeber will verrechnen
- Im Arbeitsvertrag sind 10 Urlaubstage extra vereinbart
- Tarifvertrag erhöht Lohn um 3%
- Arbeitgeber möchte die 3% mit den 10 Extratagen verrechnen
Rechtliche Vorgaben beachten
- Tarifverträge gelten meist ohnehin (Günstigkeitsprinzip)
- Schlechterstellung durch Anrechnung ist unzulässig
- Tariferhöhung und Extraansprüche sind getrennt zu betrachten
- Arbeitgeber müsste Änderungskündigung aussprechen
Möglicher Ausgleich im Einzelfall
- Bei abweichenden Sonderregelungen im Vertrag ist Anrechnung möglich
- Aber: Annahme durch Arbeitnehmer muss freiwillig sein
- Eine arbeitsgerichtliche Prüfung ist ratsam
Fazit:
Arbeitgeber können Tariferhöhungen nicht einfach gegen Arbeitsvertragsleistungen verrechnen. Arbeitnehmer müssen das nicht akzeptieren und sollten ihre Ansprüche überprüfen lassen.