Betriebsvereinbarungen können nicht einseitig gekündigt werden. Aber es gibt Wege, wie Arbeitgeber oder Betriebsrat das Ende einer Betriebsvereinbarung herbeiführen können.
Kündigung einer Betriebsvereinbarung ist nicht möglich
- Es existiert kein Kündigungsrecht für Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs. 6 BetrVG)
- Weder Arbeitgeber noch Betriebsrat können einseitig kündigen
- Stattdessen: Vereinbarung über Zeitablauf oder Beendigungsmöglichkeiten treffen
Möglichkeit 1: Befristung der Laufzeit
- Betriebsvereinbarung wird von vornherein befristet geschlossen
- Nach Ablauf der Laufzeit endet die Geltung automatisch
- Keine Nachwirkung, es sei denn sie wurde vereinbart
Möglichkeit 2: Vereinbarung über vorzeitiges Ende
- Jederzeit möglich, wenn beide Parteien zustimmen
- Schriftliche Vereinbarung über vorzeitige Aufhebung wird geschlossen
- Betriebsvereinbarung endet dann zu diesem vereinbarten Termin
Fazit: Mit Weitsicht lassen sich klare Regelungen für ein fristgerechtes Ende der Betriebsvereinbarung treffen.