Die Prüfung der Wahlvorschläge – Alles auf Anfang!
Heute war wieder einer dieser Tage, an denen Du als Wahlvorstand richtig gefragt bist. Wir haben uns die eingereichten Wahlvorschläge genau vorgenommen. Was dabei wichtig ist? Genau hinschauen!
Worauf hab ich geachtet?
Wer darf unterschreiben? Nur wahlberechtigte Kollegen, keine Minderjährigen oder leitende Angestellte.
Alles korrekt? Jeder Kandidat muss zustimmen, und diese Unterschrift zählt gleichzeitig als Stützunterschrift.
Gewerkschaft auf der Liste? Klar, auch Gewerkschaften können Vorschläge machen – dafür braucht’s nur zwei Beauftragte als Unterschrift, keine weiteren Stützunterschriften.
Was tun bei Fehlern? Wenn was fehlt oder jemand auf mehreren Listen steht, gibt’s eine schriftliche Info an den Listenvertreter – sofort und mit Begründung.
Mein Tipp für dich:
Immer schriftlich informieren, wenn es Probleme mit einer Liste gibt – und das am besten direkt! Das sorgt für Fairness und Transparenz. So bleibt die Wahl sauber und niemand wird benachteiligt.





