Und was passiert, wenn zu wenige gültige Wahlvorschläge da sind?
Heute war wieder einer dieser spannenden Tage als Wahlvorstand.
Stell Dir vor: Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist abgelaufen – aber es sind entweder gar keine Listen eingegangen oder zu wenige Kollegen auf den Listen, damit überhaupt ein Betriebsrat gebildet werden kann.
Was machst Du jetzt? Genau das ist mir heute passiert!
Unsere Aufgabe ist klar: Wir setzen sofort eine Nachfrist von einer Woche. Das heißt: Alle bekommen nochmal die Chance, Wahlvorschläge einzureichen. Ich habe gleich eine Bekanntmachung geschrieben und sie an den gleichen Stellen aufgehängt, wo auch das Wahlausschreiben hing.
Kleiner Tipp für dich:
Diese Nachfrist ist gesetzlich festgelegt und kann NICHT verlängert oder verkürzt werden – also unbedingt einhalten!
Wenn dann endlich genug Vorschläge und Kandidaten da sind, geht’s weiter. Kommen auch nach der Nachfrist zu wenige Listen oder Kandidaten zusammen, fällt die Wahl leider aus – aber das ist die absolute Ausnahme.
Transparenz ist alles: Ich halte alle Kollegen immer auf dem Laufenden, damit niemand überrascht wird und jeder sich beteiligen kann!





