Was passiert, wenn zu wenige Listen eingehen? Und wie wird die Reihenfolge der Listen bestimmt?
Heute war wieder so ein Tag, an dem Du als Wahlvorstand flexibel bleiben musst.
Die Frist für die Wahlvorschläge ist abgelaufen – und entweder sind gar keine Listen eingegangen oder es gibt nicht genug Kandidaten für den neuen Betriebsrat.
Was jetzt?
Ganz klar: Wir müssen das transparent machen! Ich habe direkt eine Bekanntmachung verfasst: Keine oder zu wenige Wahlvorschläge – also leider keine Betriebsratswahl dieses Mal. Das ist zwar schade, aber gesetzlich vorgeschrieben.
Anderes Beispiel: Es gibt mehrere gültige Listen – und jetzt? Dann kommt das Los zum Einsatz! Denn die Reihenfolge der Listen auf dem Stimmzettel darf nicht willkürlich bestimmt werden.
Ich habe die Listenvertreter eingeladen, und wir haben ausgelost, wer auf Platz 1, 2 usw. steht. Das sorgt für Fairness – und jeder sieht: Hier läuft alles nach dem Gesetz.
Mein Tipp: Halte immer alle Beteiligten offen auf dem Laufenden – so bleibt die Wahl transparent und alle fühlen sich mitgenommen.





