Tagebuch eines Betriebsrats Eintrag 3

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Die Wählerliste – Wer darf eigentlich wählen?

Heute stand eine der wichtigsten Aufgaben an: Die Wählerliste aufstellen.
Das klingt erstmal einfach, ist aber tatsächlich der Grundstein für eine rechtssichere Wahl. Alle wahlberechtigten Kollegen müssen korrekt und vollständig aufgeführt sein, und zwar alphabetisch, getrennt nach Geschlechtern und inklusive Geburtsdatum.
Nicht vergessen: Auch Leiharbeitnehmer, die länger als 3 Monate im Betrieb sind, gehören drauf (gesondert gekennzeichnet!).

Mein Tipp:
Hol dir dazu alle nötigen Infos vom Arbeitgeber ein – der ist verpflichtet, alles offenzulegen. Wenn’s hakt, kannst du das notfalls sogar gerichtlich durchsetzen.

Wichtig: Die Wählerliste wird öffentlich ausgelegt (gern auch digital, wenn alle Zugang haben) ohne Geburtsdaten, versteht sich!

In der nächsten Folge: Wie du mit Einsprüchen gegen die Liste umgehst und warum eine genaue Prüfung jetzt Stress später verhindert.

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