Einsprüche und Infos für alle – Fristen, Sprachen, Stolperfallen
Nachdem die Wählerliste ausgehängt ist, läuft eine wichtige Frist: Zwei Wochen lang kann jeder Einspruch einlegen – das geht schriftlich und unabhängig davon, ob die Person selbst wahlberechtigt ist.
Unser Wahlvorstand muss alle Einsprüche zügig prüfen und rechtzeitig schriftlich beantworten, spätestens am Tag vor der Wahl.
Ein echtes Learning für mich:
Vergiss nicht, auch die Kollegen ohne Deutschkenntnisse klar über die Wahl zu informieren, am besten mit Infos in ihrer Sprache oder einem Dolmetscher. Laut BAG muss das wirklich ernst genommen werden, sonst droht Anfechtung der Wahl!
Tipp: Nutze die Vorlagen und Merkblätter in verschiedenen Sprachen, die Du online findest.





