Tagebuch eines Betriebsrats Eintrag 5: Wahlvorschläge, Stützunterschriften & die Listenprüfung
Jetzt wird’s spannend: Wahlvorschläge einreichen und prüfen!
Bis spätestens zwei Wochen nach Aushang der Wählerliste müssen die Vorschlagslisten beim Wahlvorstand landen. Die Frist steht im Wahlausschreiben – also unbedingt merken!
Was dabei zählt:
Jede Liste braucht genug Stützunterschriften (ab 21 Wahlberechtigten mindestens 2, ab 101 mind. 5 % – maximal 50 Unterschriften).
Auch Gewerkschaften können Listen einreichen (dafür reichen zwei Beauftragte als Unterschrift).
Prüfe genau: Ist die Reihenfolge der Kandidaten erkennbar? Sind genug Stützunterschriften da? Keine doppelten Kandidaturen oder Unterschriften!
Wichtig: Fehlerhafte Listen dürfen nicht einfach korrigiert werden. Nur komplett neue Listen können nachgereicht werden – aber nur, solange die Frist läuft!
Mein Fazit:
Gründlichkeit zahlt sich aus. Lieber zweimal prüfen als nachher Stress mit ungültigen Listen.





