Das gesetzlich geregelte Einigungsstellenverfahren folgt einem bestimmten Ablauf. Die wichtigsten Schritte:
Einberufung der Sitzung
Die Einigungsstelle wird vom Vorsitzenden einberufen (§ 76a Abs. 1 BetrVG). Ort und Zeit der Sitzung werden festgelegt.
Darlegung der Positionen
Zu Beginn erläutern Arbeitgeber und Betriebsrat ihre Sichtweisen und Positionen in der streitigen Frage.
Befragung durch Vorsitzenden
Anschließend können der Vorsitzende und die Beisitzer Rückfragen stellen und die Parteien näher befragen, um den Sachverhalt zu ermitteln.
Beratung der Einigungsstelle
Nach ausreichender Erörterung zieht sich die Einigungsstelle zur internen Beratung zurück, um eine Entscheidung vorzubereiten.
Verkündung des Schiedsspruchs
Abschließend verkündet der Vorsitzende den Schiedsspruch mit der Entscheidung in der strittigen Angelegenheit.
Protokollierung
Der Schiedsspruch wird schriftlich protokolliert und den Parteien zugestellt. Er ist verbindlich (§ 76a Abs. 6 BetrVG).
Fazit:
Das strukturierte Verfahren zielt auf eine sachgerechte Entscheidung in der Sache ab. Der Betriebsrat sollte sich sorgfältig vorbereiten.