Für den Betriebsrat ist die Niederschrift von Sitzungen essenziell. Im Streitfall trägt sie maßgeblich zur Beweisführung bei:
Gesetzliche Pflicht zur Niederschrift
Laut § 34 Abs. 1 BetrVG sind die in Sitzungen gefassten Beschlüsse zu protokollieren. Dies dient der Dokumentation und Rechtssicherheit.
Inhalt der Sitzungsniederschrift
Erforderlich sind gemäß § 34 Abs. 2 BetrVG mindestens Ort und Zeit der Sitzung, Namen der Teilnehmer, Tagesordnungspunkte, Abstimmungsergebnisse und Beschlussfassungen.
Bedeutung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten stützt sich das Gericht maßgeblich auf die Sitzungsprotokolle zur Sachverhaltsaufklärung.
Nachweis der ordnungsgemäßen Beschlussfassung
Anhand der Niederschrift lässt sich belegen, dass Beschlüsse korrekt zustande gekommen sind und der Betriebsrat seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.
Sorgfalt bei Erstellung ist entscheidend
Für die Beweiskraft ist die Sorgfalt bei Protokollierung, Unterschrift durch alle Mitglieder, Ablage und Archivierung essenziell. Lücken gefährden die Darlegungslast.
Fazit:
Die gewissenhafte Niederschrift von Betriebsratssitzungen ist unverzichtbar, um im Konfliktfall die ordnungsgemäße Arbeit darlegen zu können. Hierauf sollte größter Wert gelegt werden.