Arbeitsplatzregeln während der EM
Die Fußball-Europameisterschaft 2024 verspricht wieder spannende Spiele und emotional geladene Momente. Für Fußballfans, die während der Spiele arbeiten müssen, gibt es jedoch einige wichtige Richtlinien zu beachten, um arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden.
Regeln für das Fußballschauen am Arbeitsplatz – Erlaubnis einholen
Das Anschauen der Fußballspiele am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Arbeitgebers gestattet. Ein Verstoß gegen diese Regel kann als Pflichtverletzung gewertet werden, vergleichbar mit der unerlaubten Nutzung des Internets für private Zwecke während der Arbeitszeit. Dies wurde in einem Urteil vom Arbeitsgericht Köln bestätigt (Az. 20 Ca 7940/16). Sollte der Arbeitgeber jedoch Fernseher oder Radios bereitstellen, die während der Arbeitszeit genutzt werden dürfen, könnte dies auch das Verfolgen der EM-Spiele einschließen, solange die Arbeitsleistung nicht darunter leidet.
Von betrieblichen Ressourcen
Falls der Arbeitgeber TV- oder Radio-Geräte zur Verfügung stellt, die während der Arbeitszeit genutzt werden dürfen, können diese auch für das Verfolgen der EM-Spiele verwendet werden. Wichtig ist jedoch, dass die Arbeitsleistung nicht dadurch leidet und es zu keinen Störungen im Kundenkontakt kommt.
Umgang mit mobilen Endgeräten
Die Nutzung des privaten Smartphones, um Spiele über Livestreams zu verfolgen, kann ebenfalls problematisch sein. In vielen Betrieben existieren hierzu klare Regelungen. Fehlt eine solche Regelung, ist von einer Nutzung während der Arbeitszeit abzusehen. Betriebs- oder Personalräte könnten jedoch Sonderregelungen während der EM aushandeln. Eine Nachfrage könnte sich also lohnen.
Urlaubsplanung während der EM
Wer die Spiele ungestört verfolgen möchte, sollte rechtzeitig Urlaub beantragen. Obwohl Arbeitgeber in der Regel verpflichtet sind, Urlaub zusammenhängend zu gewähren, zeigen sich viele bei kurzen Abwesenheiten kulant. Allerdings kann der Urlaubsantrag abgelehnt werden, wenn betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Kollegen dem entgegenstehen.
Falsche Krankmeldungen und Alkoholkonsum
Spontane Krankmeldungen während oder nach wichtigen Spielen können auffallen und arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder sogar Kündigungen nach sich ziehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Az. 10 Sa 100/13). Gleiches gilt für den Konsum von Alkohol. Sollten Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss stehen, riskieren sie nicht nur disziplinarische Maßnahmen, sondern auch den Verlust des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes, falls es zu einem Unfall kommt.
Fanartikel und Kleidervorschriften
Das Tragen von Fanartikeln wie Trikots oder das Dekorieren des Arbeitsplatzes sollte nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen. Insbesondere wenn im Unternehmen eine Kleiderordnung existiert, ist das Tragen von Fanbekleidung ohne Ausnahmegenehmigung nicht gestattet.
Fazit
Während der Fußball-EM 2024 gilt es für arbeitende Fans, die Begeisterung im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Vorgaben zu halten. Eine klare Kommunikation mit dem Arbeitgeber sowie das Einhalten von Betriebsvereinbarungen sind entscheidend, um ungewollte arbeitsrechtliche Folgen zu vermeiden.