Liebe Betriebsräte,
Arbeitszeugnisse sind mehr als nur formale Dokumente – sie enthalten oft subtile Hinweise, die über die tatsächliche Beurteilung eines Mitarbeiters Aufschluss geben können. Diese Pressemitteilung des Arbeitsgerichts beleuchtet, wie solche versteckten Botschaften zu interpretieren sind und was Arbeitnehmer tun können, wenn sie unvorteilhafte Formulierungen in ihrem Zeugnis entdecken.
1. Die Reihenfolge macht den Unterschied
Ein besonders aufschlussreiches Detail im Arbeitszeugnis ist die Reihenfolge, in der Personengruppen aufgezählt werden. Standardmäßig sollte die Reihenfolge so sein, dass zuerst die Vorgesetzten, dann die Kollegen und zuletzt die Kunden genannt werden, falls eine Interaktion mit diesen stattgefunden hat. Eine Abweichung von dieser Reihenfolge kann darauf hindeuten, dass die Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten problematisch war.
2. Achtung bei Lob für Selbstverständlichkeiten
Ein weiteres Signal für versteckte Kritik ist das Lob für eigentlich selbstverständliche Verhaltensweisen. Zum Beispiel sollte Pünktlichkeit nicht extra erwähnt werden, da dies eine grundlegende Erwartung an jeden Mitarbeiter ist. Wird dies dennoch hervorgehoben, könnte es ein Hinweis darauf sein, dass es in anderen Bereichen Defizite gibt.
3. Zwischen den Zeilen lesen
Phrasen wie „stets bemüht“ können ebenfalls zweideutig sein. Obwohl sie positiv klingen, suggerieren sie, dass der betreffende Mitarbeiter die gestellten Anforderungen letztendlich nicht erfüllen konnte. Auch ein „geselliger Umgang mit Kollegen“ kann negativ ausgelegt werden, indem es auf übermäßige Gesprächigkeit oder andere unprofessionelle Verhaltensweisen anspielt.
4. Echte versteckte Botschaften
Manchmal werden sogar geheime Zeichen verwendet, wie zum Beispiel ein Strich neben der Unterschrift, der darauf hindeuten könnte, dass der Mitarbeiter Mitglied in einer Gewerkschaft ist. Diese Art von Kennzeichnung ist jedoch eher selten und rechtlich bedenklich.
5. So reagieren Sie auf unangemessene Zeugnisse
Falls unpassende Formulierungen im Zeugnis stehen, sollten Arbeitnehmer aktiv werden. Es ist ratsam, den Arbeitgeber zunächst um eine Korrektur zu bitten und dabei präzise auf die problematischen Stellen hinzuweisen. Eine Fristsetzung von zwei bis drei Wochen ist angemessen. Sollte der Arbeitgeber nicht reagieren oder eine Korrektur verweigern, steht dem Arbeitnehmer der Weg zu einer Zeugnisberichtigungsklage offen. Gemäß § 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein klares und wahres Zeugnis.
Fazit
Arbeitszeugnisse sind wichtig für die berufliche Zukunft und sollten daher genau geprüft werden. Bei Unklarheiten oder versteckten Negativhinweisen ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um die eigenen Berufschancen nicht zu gefährden.