Die Rechtsberatung von Beschäftigten gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats. Dabei gibt es jedoch rechtliche und faktische Grenzen zu beachten:
Generelle Beratungspflicht
Laut § 80 Abs. 1 BetrVG ist der Betriebsrat verpflichtet, Kollegen über ihre arbeitsrechtliche Situation zu informieren und zu beraten.
Keine detaillierte Rechtsauskunft
Eine umfassende juristische Prüfung und Bewertung einzelner Fälle ist dem Betriebsrat jedoch verwehrt, da dies die Kompetenz von Anwälten ist (BAG, 7 ABR 21/83).
Allgemeine Rechtsaufklärung
Der Betriebsrat kann und sollte generell über geltende Gesetze, Vorschriften und Rechte der Mitarbeiter informieren und aufklären.
Verweis an Rechtsexperten
Bei Bedarf muss klar kommuniziert werden, dass für verbindliche Rechtsauskünfte ein Experte wie Anwalt oder Gewerkschaft hinzugezogen werden sollte.
Interessenvertretung im Einzelfall
Unabhängig von einer detaillierten Rechtsberatung kann und muss der Betriebsrat die Interessen des Mitarbeiters im konkreten Fall gegenüber dem Arbeitgeber vertreten.
Fazit:
Der Betriebsrat kann und soll Kollegen über ihre generellen Rechte informieren. Für eine fundierte Rechtsberatung sind aber Experten hinzuzuziehen.