Tarifverträge haben meist eine feste Laufzeit. Doch was passiert, wenn ein Tarifvertrag ausläuft und keine neue Regelung getroffen wird? Dann greift die gesetzliche Nachwirkung.

Nachwirkung von Tarifverträgen

Nach § 4 Abs. 5 TVG gelten die Tarifnormen auch nach der Beendigung weiter, wenn kein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird. Dies sichert Arbeitnehmerrechte. Ohne Nachwirkung könnten Tarifleistungen sonst sofort entfallen.

Ablösende Regelungen können Nachwirkung beenden

Die Nachwirkung endet, wenn eine neue tarifvertragliche Regelung getroffen wird oder per Arbeitsvertrag abweichende Einzelregelungen vereinbart werden. Dann gilt ab diesem Zeitpunkt die neue Regelung (§ 4 Abs. 5 TVG).

Vorsicht bei Verschlechterungen

Ablösende Regelungen dürfen die Arbeitnehmer aber nicht verschlechtern. Bessere tarifliche Ansprüche wirken weiter, wenn sie Niveau der Nachfolgeregelung übersteigen.

Fazit

Die Nachwirkung schützt Arbeitnehmer auch nach dem Ende eines Tarifvertrags. Neue Vereinbarungen sollten die Ansprüche genau prüfen.