Viele Tarifverträge werden von Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Doch was bedeutet es für Beschäftigte, wenn das eigene Unternehmen aus dem Arbeitgeberverband austritt?
Weitergeltung des Tarifvertrags
Tritt der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus, hat dies zunächst keine Auswirkungen auf bestehende Tarifverträge. Diese gelten gemäß § 3 Abs. 3 TVG auch nach dem Austritt weiter.
Ende des Tarifvertrags bei Ablauf
Bei Ablauf des Tarifvertrags hat der ausgetretene Arbeitgeber aber keine Bindung mehr an den neu ausgehandelten Nachfolgetarifvertrag. Dann endet die tarifliche Bindung (§ 3 Abs. 3 TVG).
Betriebsübernahme als Sonderfall
Übernimmt ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber einen Betrieb, gelten bestehende Tarifverträge weiter. Der neue Arbeitgeber müsste sie erst nach Ablauf durch eine ablösende Regelung ersetzen.
Fazit
Durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband können sich mittelfristig die Arbeitskonditionen für die Belegschaft verschlechtern. Die Gewerkschaft sollte dann über einen Haustarifvertrag verhandeln.