Beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement arbeiten mehrere Akteure zusammen, um eine möglichst optimale Wiedereingliederung des Arbeitnehmers zu erreichen. Wer hierbei typischerweise mitwirkt:
Der betroffene Arbeitnehmer
Im Mittelpunkt des BEM steht natürlich der erkrankte Mitarbeiter selbst. Seine Teilnahme ist freiwillig. Er bringt seine Arbeitsfähigkeit und Bedürfnisse ein. Ohne Kooperation kann das BEM nicht gelingen.
Der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein BEM durchzuführen. Er wird in der Regel durch den Vorgesetzten, die Personalabteilung oder den Betriebsarzt vertreten.
Der Betriebsrat
Sofern im Unternehmen vorhanden, ist auch der Betriebsrat gesetzlich am BEM zu beteiligen (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Er vertritt die Arbeitnehmerinteressen.
Die Schwerbehindertenvertretung
Ist der Mitarbeiter schwerbehindert, hat auch die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 SGB IX Teilnahmerechte am BEM-Verfahren.
Weitere Akteure
Je nach Situation können weitere Stellen hinzugezogen werden, etwa: Krankenkassen, Ärzte, Integrationsamt, Unfallversicherungsträger. Externe Berater sind möglich.
Fazit:
Das BEM lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dies erhöht die Chance auf eine passgenaue Wiedereingliederung.