In Unternehmen und bei geschäftlichen Partnerschaften kann es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Wie lässt sich damit am besten umgehen, ohne gleich vor Gericht zu ziehen?
Schlichtung als erster Schritt
Oft hilft schon eine Schlichtung, um einen Konflikt aus der Welt zu schaffen. Hier versucht ein neutraler Dritter, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Streitparteien zu finden. Der Vorteil: Das Verfahren ist vertraulich, kostengünstig und informell. Gelingt keine Einigung, ist der Rechtsweg weiter offen. Die Schlichtung ist in § 54 Abs. 6 S. 1 PartGG geregelt.
Mediation für eine einvernehmliche Lösung
Auch die Mediation zielt auf eine freiwillige, außergerichtliche Konfliktlösung ab. Hier leitet jedoch kein Schlichter, sondern ein Mediator das Verfahren. Er moderiert die Gespräche zwischen den Parteien, damit diese selbst eine Lösung erarbeiten können. Die Mediation ist in § 1 Abs. 1 MediationsG geregelt.
Schiedsgerichtsbarkeit bei vertraglicher Vereinbarung
Handelt es sich um einen unternehmerischen Rechtsstreit, kann auch ein Schiedsgerichtsverfahren vereinbart werden. Die Parteien verpflichten sich dann vertraglich, den Konflikt nach der Schiedsgerichtsordnung klären zu lassen. Vorteil ist die rasche Entscheidung durch Fachleute ohne öffentlichen Prozess. Grundlage ist § 1029 ZPO.
Fazit
Bei Meinungsverschiedenheiten sollten außergerichtliche Verfahren genutzt werden, um partnerschaftliche Lösungen zu finden. Kommt es doch zum Prozess, ist professionelle anwaltliche Beratung ratsam.