Viele arbeitsvertragliche Ansprüche müssen Arbeitnehmer rechtzeitig einfordern. Geschieht dies nicht, verfallen sie ersatzlos – die Ansprüche gehen unwiderruflich verloren.
Typische anfällige Ansprüche
- Nicht genommener Urlaub
- Ausstehender Lohn oder Provisionen
- Jubiläumszahlungen
- Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
Fristen beachten
Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden, sonst verfällt er (§ 7 BUrlG). Andere Ansprüche wie Lohn oder Sonderzahlungen müssen oft bis spätestens März des Folgejahres geltend gemacht werden, da der Anspruch sonst erlischt.
Ausschlussfristen prüfen
Oft enthalten Arbeits- oder Tarifverträge spezielle Ausschlussfristen. Werden Ansprüche nicht innerhalb dieses Zeitraums geltend gemacht, gelten sie als verfallen. Auch hier führt eine Fristversäumnis zum unwiderruflichen Verlust.
Fazit
Arbeitnehmer sollten Ausschlussfristen unbedingt im Blick behalten und rechtzeitig etwaigen Ansprüchen schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, um einen ersatzlosen Verfall zu verhindern.