Arbeitnehmer haben aus ihrem Beschäftigungsverhältnis oft Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber. Aber diese verfallen nach einer gewissen Zeit. Deshalb sollte man die Verjährungsfristen kennen.
Typische verjährungsgefährdete Ansprüche
- Ausstehender Lohn oder Gehalt
- Nicht genommener Urlaub
- Weihnachtsgeld und Prämien
- Nachzahlungen durch Tariferhöhungen
- Überstundenvergütung
Reguläre Verjährungsfrist: 3 Jahre
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Die Frist beginnt jeweils zum Jahresende. Erfolgt keine Geltendmachung innerhalb dieser 3 Jahre, erlischt der Anspruch.
Verjährungsfrist kann sich verlängern
Wenn Arbeitnehmer aber noch im Beschäftigungsverhältnis sind, wird die Verjährungsfrist erst ab dem Ende dieses Verhältnisses berechnet. Auch Verhandlungen über den Anspruch können die Frist hemmen.
Fazit: Arbeitnehmer sollten auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch ihre Ansprüche prüfen lassen, damit diese nicht verjähren.