Betriebsratsvergütung: Anspruch auf Schichtzulagen trotz Freistellung – Was gilt für Betriebsratsmitglieder? 

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Viele Betriebsratsmitglieder fragen sich: „Verliere ich meine Schichtzulagen, wenn ich aus dem Schichtsystem raus bin und als Betriebsrat nur noch tagsüber arbeite?“ Das Thema sorgt regelmäßig für Unsicherheit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu nun klare Regeln aufgestellt. 

Schichtzulagen und Zuschläge für Betriebsräte – Das sagt das BAG 

Auch wenn Betriebsratsmitglieder vollständig freigestellt werden und nicht mehr im Schichtbetrieb arbeiten, können sie weiterhin Anspruch auf Schichtzulagen, Nacht- und Sonntagszuschläge oder Rufbereitschaftsvergütung haben. Maßgeblich ist das sogenannte Lohnausfallprinzip (§ 37 Abs. 2 BetrVG): 

Entscheidend ist nicht, wann die Betriebsratsarbeit tatsächlich stattfindet, sondern was das Mitglied ohne Freistellung verdienen würde. 

Das bedeutet: Hätte ein Betriebsrat ohne sein Engagement regelmäßig im Schichtdienst gearbeitet und entsprechende Zulagen erhalten, stehen ihm diese Zulagen auch während der Freistellung für die Betriebsratsarbeit zu. 

Warum ist das keine unzulässige Begünstigung? 

Oft wird gefragt, ob diese Praxis eine unzulässige Bevorzugung von Betriebsratsmitgliedern darstellt. Die Antwort ist klar: Nein! 

Das Lohnausfallprinzip stellt sicher, dass Betriebsräte weder besser noch schlechter gestellt werden als andere Arbeitnehmer. Sie erhalten genau das, was sie ohne Freistellung verdient hätten – nicht mehr und nicht weniger. 

Das bedeutet das BAG-Urteil für die Praxis 

  • Freigestellte Betriebsräte behalten Anspruch auf Schichtzulagen und Zuschläge, wenn sie diese ohne Freistellung erhalten hätten. 
  • Die Abrechnung erfolgt so, als ob der Betriebsrat weiterhin im Schichtsystem tätig wäre. 
  • Das gilt auch für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie für Rufbereitschaftsvergütung. 

Fazit: Fairness und Rechtssicherheit für Betriebsratsmitglieder 

Mit der Entscheidung des BAG herrscht nun Rechtssicherheit. Betriebsratsmitglieder müssen keine finanziellen Nachteile durch ihr Engagement befürchten – und Arbeitgeber wissen, wie sie die Vergütung korrekt berechnen müssen. 

Tipp: 

Betriebsratsarbeit lohnt sich nicht nur für die Belegschaft, sondern wird auch finanziell fair behandelt. Bei Fragen rund um Betriebsratsvergütung und Zuschläge lohnt sich der Blick in die aktuelle Rechtsprechung – oder eine Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht. 

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