Eine wirksame Betriebsvereinbarung sollte bestimmte unverzichtbare Bestandteile enthalten:
Überschrift
Sie sollte bereits im Titel den Gegenstand der Betriebsvereinbarung umreißen, etwa „Betriebsvereinbarung über Arbeitszeitgestaltung“.
Präambel
In der Präambel werden die Ausgangslage und die Motivation für den Abschluss geschildert, zum Beispiel der Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten.
Geltungsbereich
Es muss klar definiert werden, für welchen Betrieb oder Betriebsteil und für welche Arbeitnehmergruppen die Betriebsvereinbarung gilt.
Regelungsgegenstände
Der Hauptteil enthält die konkreten Regelungen zu den vereinbarten Themen, etwa Konditionen von Arbeitszeitkonten, Überstunden, Schichtplänen etc..
Inkrafttreten
Das Datum, ab dem die Betriebsvereinbarung in Kraft tritt, sollte klar festgelegt werden.
Kündigung
Es können Kündigungsfristen und -termine festgesetzt werden, zu denen die Betriebsvereinbarung kündbar ist.
Unterschrift beider Parteien
Wichtig ist die Unterschrift durch den Arbeitgeber und den Betriebsrat zur rechtsverbindlichen Besiegelung.
Fazit:
Betriebsvereinbarungen sollten bestimmte Mindestbestandteile enthalten, um wirksam und belastbar zu sein. Vor allem der Geltungsbereich und die konkreten Regelungen sind zentral.