Auch der Betriebsrat sollte jetzt schon an die Wahlen 2026 denken und vorbereiten. Nehmen wir die Stimmung auf. Es gilt frühzeitig einen Wahlvorstand zu gründen.
Was macht ein Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand organisiert die Betriebsratswahlen. Er wird vom Betriebsrat gestellt und besteht meist aus drei Mitgliedern. Besteht noch kein Betriebsrat, so können Arbeitnehmer einen Wahlvorstand benennen. Der Wahlvorstand muss beim Durchführen der Wahlen viele Regelungen, aber vor allem auf Fristen einhalten. Er muss die wesentlichen Grundlagen der Bestimmungen und der Wahlordnung kennen. Macht er Fehler, so kann es zur Anfechtung der Wahl kommen.
Die Aufgaben des Wahlvorstands sind klar definiert:
- Ermitteln der Betriebsratsgröße
- Aufstellen der Wählerliste
- Einleitung der Wahl durch Erlass des Wahlausschreibens
- Prüfen der Wahlvorschläge
- Durchführen der eigentlichen Wahl am Wahltag
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Einladung der gewählten Betriebsratsmitglieder binnen einer Woche nach dem Wahltag zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrats